Verzugszinsen im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides

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Sophia280579
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#1

05.12.2019, 16:49

Ihr Lieben,

ich habe eine Frage:

Ich erstelle gerade einen Mahnbescheid. Der Schuldner hat mehrere Mieten nicht gezahlt. Hier mal ein Beispiel:

Oktober, November und Dezember 2019 wurden vollständig nicht bezahlt. Hier mache ich die Zinsen jeweils ab dem 4. Werktag geltend - das ist noch einfach.

Die Miete für Mai hat der Schuldner im August vollständig bezahlt. Die Miete für Juni wurde im September vollständig bezahlt. Ich möchte also nur die Zinsen für die verspätete Zahlung geltend machen. Ich dachte, dass ich hierfür die Katalognummer 46 nutzen kann. Allerdings rechnet das Programm die Zinsbeträge dann allerdings mit auf die Hauptforderung und das kann meines Erachtens nicht richtig sein. Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Als "ausgerechnete Zinsen" kann ich die Beträge auch nicht eingeben, da das Programm dann schimpft, weil sich die Zinszeiträume überschneiden.

Vielen Dank vorab!
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Anahid
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#2

05.12.2019, 17:36

Versteh ich jetzt nicht ganz. Wenn ich Zinsen ausrechne und mehrere Zinsbeträge für einen Zeitraum anfallen, dann werden die addiert. Beispiel: Für Deine vorgenannten und bereits gezahlten Mieten sind in dem Zeitraum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 50,00 € angefallen. Gleichzeitig gibt es aber für nicht bezahlte Mieten bis zur Beantragung des Mahnbescheids einen Zinsbetrag in Höhe von weiteren 50,00 €. Dann geb ich an: ausgerechnete Zinsen vom ……. (erster Tag an dem irgendwelche Zinsen berechnet wurden) bis (Tag der Beantragung des Mahnbescheids) 100,00 €.
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Sophia280579
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#3

05.12.2019, 18:36

Ja, über "ausgerechnete Zinsen" habe ich es auch versucht. Ich müsste dort aber z.B. Folgendes eingeben: Zinsen auf einen Betrag von 10840,46 vom 04.08.2019 bis 06.11.2019 und Zinsen auf einen Betrag von 10840,46 vom 04.09.2019 bis 06.11.2019. Dann lässt das Programm aber leider nicht zu, da man die ausgerechneten Zinsen in einem Betrag angeben muss. Ich habe die ausgerechneten Zinsen nun über "Sonstige Nebenforderungen" eingegeben. Mal sehen, was das Gericht dazu sagt ....
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#4

06.12.2019, 08:48

Und warum rechnest Du die Zinsen nicht aus und gibst dann an: ausgerechnete Zinsen vom 04.08.19 bis 06.11.19 = xxxx € oder alternativ Zinsen aus 10.840,46 € vom 04.08.19 bis 03.09.2019 und aus 21.680,92 € vom 04.09.2019 bis 06.11.2019?
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