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Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 14:00
von icerose
klick mal beim obersten Fenster abbrechen und bei dem rechts drunter auf "Datei speichern" (nicht öffnen). Dann müsstest du oben in der Menüleiste die Datei in den Downloads finden.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 14:02
von Adora Belle
Du willst diese Datei nicht öffnen, Du willst sie speichern.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 14:37
von Coco Lores
Du musst in dem hinteren der beiden grauen Fenster statt auf "Öffnen mit..." auf "Datei speichern gehen!

Du versuchst die Datei immer zu öffnen und das geht ja nicht

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 06.02.2020, 16:12
von Adora Belle
Passenderweise im neuesten beA-Newsletter 3/2020: Wie prüft man einen Mahnantrag?

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 06.02.2020, 19:29
von 148
Vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt mir echt sehr geholfen. Ich glaube, ich habe hier einfach zu kompliziert gedacht :roll: :patsch

Ich habe es tatsächlich heute geschafft, den Widerspruch per beA zu senden. Chef wollte aber, dass ich trotzdem beim Mahngericht anrufe und nachfrage (für die Zukunft und ich glaube, er hat mir nicht geglaubt, dass es funktioniert :lol: ).

In meinem Fall ist es das AG Coburg. Ich habe dann mit einer Rechtspflegerin gesprochen und die meinte nur, wenn ich den Widerspruch per beA sende, brauche ich bei ihnen viiiiiiel Zeit. Schneller würde es natürlich gehen, wenn ich den Widerspruch mit Barcode senden würde (vorab per Fax zur Fristwahrung würde auch gehen). Ich denke, ich werde jedoch weiterhin mit beA senden ...

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 07.02.2020, 08:22
von sh161
148 hat geschrieben:
06.02.2020, 19:29
Ich denke, ich werde jedoch weiterhin mit beA senden ...
Gute Entscheidung! :daumen