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Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 09.12.2019, 16:30
von kejjeb
Da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Ich bitte um Entschuldigung. Natürlich ist es möglich, Schriftsätze, die den Widerspruch enthalten, auch per Fax zu übersenden. Mir ging es nur um den Widerspruch, der mit der Website erstellt wird - also um die EDA-Datei.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 09.12.2019, 16:50
von skugga
kejjeb hat geschrieben:
09.12.2019, 16:30
Da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Ich bitte um Entschuldigung. Natürlich ist es möglich, Schriftsätze, die den Widerspruch enthalten, auch per Fax zu übersenden. Mir ging es nur um den Widerspruch, der mit der Website erstellt wird - also um die EDA-Datei.
Auch das nicht. Weil mit der Seite nicht unbedingt eine EDA-Datei erstellt werden muss. Siehe Barcode-MB.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.02.2020, 18:17
von 148
Hallo zusammen,
heute Premiere ... Widerspruch gegen MB.

Ich habe jetzt versucht, den Widerspruch über Online-Mahnantrag zu machen. Nun hänge ich genau dort fest und komme nicht mehr weiter (Anlage). Wer kann mir denn weiterhelfen?

Ich brauche doch jetzt eine PDF-Datei, die ich versenden kann oder?? Ich kann mir nur dauernd eine Datei downloaden, die ich nicht öffnen kann :sad: :sad: :sad: :sad: :sad:

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Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.02.2020, 18:23
von Adora Belle
Also entweder du druckst die Barcode-Datei aus und schickst sie mit der Post.

Oder Du lädst die EDA-Datei runter und schickst sie übers beA. Die kann man nicht lesen, die ist nur maschinell lesbar. Du kannst trotzdem den Barcode speichern oder ausdrucken, damit Du weisst, was in der EDA-Datei steht.

Nein, es wird kein PDF versendet.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.02.2020, 18:30
von 148
Adora Belle hat geschrieben:
04.02.2020, 18:23
Also entweder du druckst die Barcode-Datei aus und schickst sie mit der Post.

Oder Du lädst die EDA-Datei runter und schickst sie übers beA. Die kann man nicht lesen, die ist nur maschinell lesbar. Du kannst trotzdem den Barcode speichern oder ausdrucken, damit Du weisst, was in der EDA-Datei steht.

Nein, es wird kein PDF versendet.

oh jee :patsch

Ich muss die Frist wahren, die läuft morgen ab. Ich könnte ja dann den Barcode downloaden und vorab faxen? Mir ist das irgendwie zu "gefährlich" mit der EDA-Datei und mit dem beA versenden.

Wie würde das denn funktionieren mit der EDA-Datei? Neue Nachricht erstellen, die Datei anhängen (als Schriftsatz?) und dann signieren (lassen)?? Mahnantrag muss ich noch auswählen oder?

Ich würde so gerne mehr mit dem beA arbeiten, aber manchmal blick ich da echt nicht mehr durch .... :-? :nachdenk

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.02.2020, 18:45
von Adora Belle
Datei anhängen und "Mahn-Antrag" auswählen. Signieren lassen, oder der Anwalt schickt es selbst aus dem eigenen beA. Das steht doch alles genau beschrieben in dem Snippet, das Du gepostet hast. Ist echt kein Hexenwerk, und es ist quasi in Echtzeit beim Empfänger.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.02.2020, 18:51
von 148
Adora Belle hat geschrieben:
04.02.2020, 18:45
Datei anhängen und "Mahn-Antrag" auswählen. Signieren lassen, oder der Anwalt schickt es selbst aus dem eigenen beA. Das steht doch alles genau beschrieben in dem Snippet, das Du gepostet hast. Ist echt kein Hexenwerk, und es ist quasi in Echtzeit beim Empfänger.

Vielen Dank Adora Belle. Ich versuche es morgen einfach mal. Wie du schon geschrieben hast, es ist nicht schwer :wink1

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 08:52
von Coco Lores
Adora Belle hat geschrieben:
04.02.2020, 18:23
Also entweder du druckst die Barcode-Datei aus und schickst sie mit der Post.

Oder Du lädst die EDA-Datei runter und schickst sie übers beA. Die kann man nicht lesen, die ist nur maschinell lesbar. Du kannst trotzdem den Barcode speichern oder ausdrucken, damit Du weisst, was in der EDA-Datei steht.

Nein, es wird kein PDF versendet.
Das greife ich hier nochmal kurz auf. Hatte in einem anderen Thread schonmal das Problem angesprochen, dass ich die eda-Datei nicht öffnen kann, weil unser IT-Mensch es nicht hinbekommt, uns ein entsprechendes Programm zu installieren :roll:

Aber so wie ich das jetzt hier lese, muss ich die Datei auch gar nicht unbedingt öffnen können, sondern könnte sie einfach über beA versenden und mir für die Akte den Barcode ausdrucken?

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 09:54
von icerose
Coco Lores hat geschrieben:
05.02.2020, 08:52
Aber so wie ich das jetzt hier lese, muss ich die Datei auch gar nicht unbedingt öffnen können, sondern könnte sie einfach über beA versenden und mir für die Akte den Barcode ausdrucken?
Ganz genauso mache ich es auch. :daumen

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 05.02.2020, 10:03
von tinewepunkt
Also wir drucken sowohl den MB-Antrag, den VB und auch den Widerspruch noch aus und versenden das so an das Gericht.