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Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 02.12.2019, 18:21
von 148
Hallo zusammen,

ab 01.01.20 muss ja ein Widerspruch in maschinell lesbarer Form erhoben werden. Hat jemand Ahnung, wie das dann gehen soll? Kann ich den Widerspruch dann über Governikus machen? Über Online-Mahnantrag würde es gehen, da sind wir aber nicht angemeldet.

Wir arbeiten mit Ra-Micro.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 03.12.2019, 07:26
von icerose
Meines Wissens nach muss man sich beim online-Mahnantrag nicht anmelden. Du kannst den Widerspruch dort erstellen und die eda-Datei zum individuellen Versand herunterladen. 😉

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 03.12.2019, 08:41
von Anahid
Ja, da muss man sich nicht anmelden. Von daher kein Problem.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 03.12.2019, 16:23
von 148
OOOOOH vielen Dank, wie peinlich. Dann muss ich mir das nochmals anschauen, ich war immer der Meinung, dass man sich da anmelden muss. Vielen Dank!!

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 03.12.2019, 20:49
von 148
Eine Frage hätte ich hierzu noch:

Versendet ihr den Widerspruch dann per beA? Den Widerspruch faxen wird ja dann nicht mehr möglich sein. Manchmal muss der Widerpruch wegen Fristablauf dringend noch am gleichen Tag geschickt werden.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.12.2019, 08:47
von Anahid
Faxen geht auch, warum soll das nicht möglich sein? Um das per beA zu verschicken, musst Du die eda-Datei runterladen. Es gibt Mahngerichte, die den Versand per beA nicht anerkennen (auch wenn ich das für nicht zulässig halte - ist aber meine Meinung und da das spezielle Mahngericht [Stuttgart] nicht zu meinem Kreis hier gehört und ich damit eher selten zu tun habe, fang ich da keinen Kleinkrieg an).

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 04.12.2019, 19:00
von 148
Anahid hat geschrieben:
04.12.2019, 08:47
Faxen geht auch, warum soll das nicht möglich sein? Um das per beA zu verschicken, musst Du die eda-Datei runterladen. Es gibt Mahngerichte, die den Versand per beA nicht anerkennen (auch wenn ich das für nicht zulässig halte - ist aber meine Meinung und da das spezielle Mahngericht [Stuttgart] nicht zu meinem Kreis hier gehört und ich damit eher selten zu tun habe, fang ich da keinen Kleinkrieg an).

Mir ist als erstes in den Kopf geschossen, dass faxen nicht mehr geht 😅😅 keine Ahnung wieso.

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 06.12.2019, 10:28
von sh161
148 hat geschrieben:
03.12.2019, 20:49
Eine Frage hätte ich hierzu noch:

Versendet ihr den Widerspruch dann per beA? Den Widerspruch faxen wird ja dann nicht mehr möglich sein. Manchmal muss der Widerpruch wegen Fristablauf dringend noch am gleichen Tag geschickt werden.
Ja, alles per beA. Dazu musst du die eda-Datei runterladen (signieren lassen) und versenden.
Hier in meinem Umkreis hatte ich noch keine Schwierigkeiten damit (und Stuttgart ist weit weg ;)).

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 09.12.2019, 16:09
von kejjeb
Moin,

die EDA-Datei ist zwingend per beA zu versenden. Eine Übersendung per Fax ist nicht mehr möglich. Die EDA-Datei selbst kann auch nicht gefaxt werden, da in ihr maschinelle Strukturdaten hinterlegt sind, die in ausgedruckter Form nicht lesbar sind. Daher ja auch der Satz " nur noch in maschinell lesbarer Form". Ein Fax ist nicht maschinell lesbar.

Viele Grüße

Re: Widerspruch ab 01.01.2020

Verfasst: 09.12.2019, 16:19
von skugga
kejjeb hat geschrieben:
09.12.2019, 16:09
Moin,

die EDA-Datei ist zwingend per beA zu versenden. Eine Übersendung per Fax ist nicht mehr möglich. Die EDA-Datei selbst kann auch nicht gefaxt werden, da in ihr maschinelle Strukturdaten hinterlegt sind, die in ausgedruckter Form nicht lesbar sind. Daher ja auch der Satz " nur noch in maschinell lesbarer Form". Ein Fax ist nicht maschinell lesbar.

Viele Grüße
Das ist mit Verlaub Quatsch. Das "maschinell lesbar" bezieht sich auf das Formular - bisher konnte man den Widerspruch auch einfach per Schriftsatz übersenden. Es sagt ja keiner, dass die EDA-Datei gefaxt werden soll, das eine hat mit dem anderen schlicht nix zu tun.