Rücknahme Mahnantrag nach Widerspruch?
Verfasst: 26.11.2019, 15:38
Hallo,
wir haben für die Mandantschaft einen Mahnbescheid beantragt. Schuldner hat hiergegen Widerspruch eingelegt und diesen damit begründet, dass er die Forderung bereits bezahlt hat. Auf Nachfrage bei der Mandantschaft bestätigte diese den Zahlungseingang und meinte, dass sie uns dies versehentlich nicht mitgeteilt hätte. Im Mahnantrag wurde schon angekreuzt, dass im Falle des Widerspruchs das streitige Verfahren durchgeführt werden soll. Das Mahngericht hat uns zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten aufgefordert, damit die Sache an das streitige Gericht abgegeben wird. Das Mahnverfahren soll nicht weiter betrieben werden.
So jetzt zu der Frage: muss ich den Mahnbescheidantrag zurücknehmen? Oder erledigt sich die Sache sozusagen von selbst, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden?
Gruß
Salia
wir haben für die Mandantschaft einen Mahnbescheid beantragt. Schuldner hat hiergegen Widerspruch eingelegt und diesen damit begründet, dass er die Forderung bereits bezahlt hat. Auf Nachfrage bei der Mandantschaft bestätigte diese den Zahlungseingang und meinte, dass sie uns dies versehentlich nicht mitgeteilt hätte. Im Mahnantrag wurde schon angekreuzt, dass im Falle des Widerspruchs das streitige Verfahren durchgeführt werden soll. Das Mahngericht hat uns zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten aufgefordert, damit die Sache an das streitige Gericht abgegeben wird. Das Mahnverfahren soll nicht weiter betrieben werden.
So jetzt zu der Frage: muss ich den Mahnbescheidantrag zurücknehmen? Oder erledigt sich die Sache sozusagen von selbst, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden?
Gruß
Salia