Antrag auf Rücknahme eines Mahnbescheides

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suitan
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#1

11.10.2019, 12:56

Hallo Zusammen,

ich hab hier gesucht und gesucht allerdings finde ich keine Formulierung WIE der Antrag aussehen muss, um einen Mahnbescheid zurück zu nehmen.

Wir haben einen Mahnbescheid erlassen; jetzt kommt der Mandant und teilt mit, dass der Gegner die Forderung beglichen hat, wir sollen den MB zurücknehmen. Ich hab das noch nie gemacht. Ich hab lediglich die Kostenrechnung des LJK vorliegen über die Gerichtskosten.

Reicht es aus, wenn ich an das Mahngericht schreiben und mich auf den Mahnbescheid vom 02.10.19 beziehe und diesen auf Grund Begleichung der HF durch den Schuldner zurück nehme?

Ich hab das noch nie gemacht, dass ich einen MB zurücknehmen muss, in der Regel passiert sowas bei uns in der Kanzlei nicht.

Danke für euere Hilfe :-D
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Kaffeeschubse
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#2

11.10.2019, 13:43

Fax an das Mahngericht

in vorbezeichneter Angelegenheit wird der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides vom ?? zurückgenommen.


Denke bitte daran, die Parteien genau zu bezeichnen.
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Feldhamster
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#3

11.10.2019, 13:45

Wann erfolgte die Zahlung vom Gegner? Wenn er im Verzug war, hat er die Kosten des Mahnverfahrens zu erstatten. Diesen Erstattungsanspruch verliert euer Mandant, wenn der MB-Antrag zurück genommen wird.

Die Rücknahme selbst würde ich dem Gericht per Schriftsatz mitteilen.
Jara
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#4

14.10.2019, 21:56

Wieso wollt ihr den Antrag zurück nehmen? Wenn der Anspruch vollständig gezahlt wurde ist eine Rücknahme nicht nötig. Sofern nicht binnen 6 Monaten der VB beantragt wird, wird die Akte abgelegt und fertig. Das Verfahren wird nur auf Antrag weiter betrieben.

Es ist hier noch die Kostenfrage zu klären. Das Mahnverfahren kann auch aufgrund der Kosten weiter geführt werden.
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