Zustellung Schuldner hat wieder Mädchennamen

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Bibiboro
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#1

17.09.2019, 09:09

Hallo zusammen,

es geht hier um eine Mietsache wo ich für den Vermieter Mietschulden bei seiner Mieterin im Mahnverfahren geltend gemacht habe.

Die Schuldnerin hat gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben, das anschließende Verfahren wurde mit Versäumnisurteil abgeschlossen.

Nun konnte das VU nicht zugestellt werden, da die Schuldnerin wohl unbekannt ist.

Bei nochmaliger Durchsicht der Akte viel dann auf, dass die Mieterin bei der Kündigung durch unseren Mandanten einen anderen Nachnamen hat wie im Mietvertrag eingetragen. Auf Nachfrage beim Mandanten teilte dieser mit, dass die Mieterin wohl wieder den Mädchenamen angenommen hat.

Das ist mir bei der Beantragung des Mahnbescheids leider nicht aufgefallen, ich habe die Daten aus dem Mietvertrag genommen.

Jetzt ist es ja so, dass die Mieterin bereits vor Beantragung des Mahnbescheids einen anderen Nachnamen hatte. Ist es jetzt noch möglich, den Nachnamen im VU zu ändern? Es handelt sich ja definitv um die gleiche Person.
Vielleicht mit einer erweiterten EMA wo drinn steht das die Schuldnerin erst "Müller" und ab dem ?? dann "Meier" heißt?

Oder muss man jetzt einen ganz neuen Mahnbescheid beantragen? Das wäre natürlich richtig übel.

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
Bibiboro
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AliceImWunderland
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#2

17.09.2019, 09:14

Als erstes würde ich beim zuständigen Standesamt den Auszug aus dem Familienstammbuch einholen, aus dem sich die Identität der Schuldnerin ergibt. Normalerweise reicht dieser Auszug dann aus, um die ZV gegen die Schuldnerin zu betreiben. Sollte es dann doch nicht ausreichen, kannst du mit diesem Auszug die Berichtigung des Titels beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

17.09.2019, 09:36

Das Problem ist das das VU bisher, wahrscheinlich aufgrund des anderen Nachnamens, der Schuldnerin gar nicht zugestellt werden konnte.
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icerose
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#4

17.09.2019, 09:56

Kein Problem - beantrage die Zustellung so, wie Alice es beschrieben hat. ;)
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#5

17.09.2019, 09:58

Wenn das klappt und die Schuldnerin legt noch Einspruch ein, kannst du den Namen im laufenden Verfahren ändern - unter Vorlage des Auszugs aus dem Familienstammbuch.
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#6

17.09.2019, 10:02

ok aber ich weiß nicht, welches Standesamt ich anschreiben muss. Die ist so oft umgezogen ich hab keine Ahnung bei welchem Standesamt die getraut wurde.

Oder soll ich einfach mal das Standesamt in dem Ort anschreiben wo sie zum Zeitpunkt des Namenswechsels gewohnt hat?
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#7

17.09.2019, 10:17

Ja, genau das aus dem letzten Ort würde ich anschreiben.
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#8

17.09.2019, 10:19

Dann versuch ich mal mein Glück.

Danke für die schnellen Antworten :-)
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