Nebenforderungen einklagen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
ms.carbon
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 13.09.2019, 10:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

13.09.2019, 13:55

Hallo ihr alle :wink1

Ich bin seit Janur diesen Jahres ausgelernt und kenne mich noch nicht so gut mit Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung aus. Ich habe folgendes Problem:

Unsere Mandantin ist eine Gesellschaft für Soziale Dienste. Diese bietet unter anderem Sprachtherapien etc an.
Die Schuldnerin hat sich dort 2016 vorgestellt und eine Behandlung bekommen. Die Rechnungen hat sie nicht gezahlt. Unser Aufforderungsschreiben, der MB sowie VB konnten unter der uns bekannten Adresse noch zugestellt werden. Der ZV-Auftrag sowie Haftbefehl konnten dann nicht mehr zugestellt werden. Die Schuldnerin war unter der Anschrift nicht mehr zu ermitteln.

Nach diversen Recherchen hat sich herausgestellt, dass sich die Schuldnerin damals bei unserer Mandantin mit falschen Vornamen vorgestellt hatte. Meiner ehemaligen Kollegin wurde dann der richtige Vorname mitgeteilt.

Ich hatte im Januar diesen Jahres beim zuständigen Amtsgericht Uelzen versucht, den Titel umschreiben zu lassen – ohne Erfolg.
Ich hatte sodann wieder alle notwendigen Unterlagen an den OGV gesendet, mit der Bitte, die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben. Nach diversen Sachstandsabfragen teilte dieser mit, dass die Schuldnerin unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei und hat uns alle Unterlagen zurück gesendet. Ich konnte die neue Anschrift ermitteln und habe dem OGV wieder alle Unterlagen zukommen lassen.

Der OGV teilte mit, dass wir den Vollstreckungstitel und Haftbefehl umschreiben lassen sollen, da die Identität der Schuldnerin nicht belegt werden konnte. Ich habe mich telefonisch mit dem OGV in Verbindung gesetzt und ihm von der Problematik mit der Titelumschreibung berichtet. Er hatte nicht wirklich verstanden, dass es sich trotz der zwei verschiedenen Vornamen um ein und dieselbe Person handelt. Nach einigem Hin und Her sind wir so verblieben, dass ich mich nochmals mit der zuständigen Gemeinde und den Gerichten in Verbindung setze und denen die Problematik schildere. Wenn alles Notwendige veranlasst wird, ist er bereit, wieder bei der Schuldnerin aufzuschlagen und eine erneute Vermögensauskunft einzuholen. (Die Schuldnerin ist dem OGV nicht unbekannt, er war schon diverse Male bei ihr)

Ich habe mich dann mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Gemeinde in Verbindung gesetzt. Diese war sehr kooperativ und hat mir gesagt, was ich tun kann/soll. Ich musste dann eine erneute Auskunft aus dem Melderegister beantragen, damit wir zu dem Vornamen „xyz“ eine negative Auskunft bekommen.

Ich habe dann wieder um eine Titelumschreibung beim zuständigen AG gebeten - wieder ohne Erfolg. Telefonisch hat man mir mitgeteilt, dass ich ein neues MV beantragen muss.
Gesagt, getan. (ich habe dafür keine neue Akte angelegt)
Ich habe alle bisher enstandenen Kosten für EMA, unsere Gebühren, Gebühren GVZ und Gerichtskosten als Nebenforderungen geltend gemacht. Zu allen Kosten, außer den EMA-Kosten kam eine Monierung. Habe dann alles beantwortet und habe die Nachweise dafür, als Anlage beigefügt.

Das Gericht schrieb jetzt folgendes:

Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten aus anderen (Mahn)Verfahren nicht Gegenstand dieses Verfahren sein können. Diese sind in dem jeweiligen Verfahren kostenrechtlich geltend zu machen bzw. zu vollstrecken.

Bitte teilen Sie konkret mit, welche Nebenforderungen in diesem Verfahren in Ansatz zu bringen sind und nehmen Sie die übrigen Positionen zurück.
Um Mitteilung binnen drei Wochen wird gebeten, bitte reichen Sie in dieser Sache keinen neuen Antrag ein. Ein formloses Schreiben genügt.

Was bedeuetet das nun? Muss ich die Nebenforderungen einklagen? Mein Chef kann mir leider auch nicht helfen, da er noch weniger Ahnung davon hat.

Liebe Grüße.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

16.09.2019, 08:35

Ich habe schon einmal Mahn- und ZV-Kosten aus einem vorhergehenden Verfahren in einem Mahnbescheid titulieren lassen (auch in Uelzen). Da ging es allerdings darum, dass die Verfahrenskosten bezüglich einer Forderung gegen eine GbR nach deren Auflösung als Schadensersatz gegen einen der früheren Gesellschafter geltend gemacht wurden.
In deinem Fall würde ich versuchen so zu argumentieren, dass die Schuldnerin durch Angabe des falschen Vornamens diese zusätzlichen Kosten verursacht und sich somit entsprechend schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14396
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

16.09.2019, 10:50

Ich würde die Kosten als weitere Hauptforderung in den neuen MB aufnehmen.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

16.09.2019, 15:47

Yep, wie AB schreibt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
ms.carbon
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 13.09.2019, 10:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

17.09.2019, 10:03

Adora Belle hat geschrieben:
16.09.2019, 10:50
Ich würde die Kosten als weitere Hauptforderung in den neuen MB aufnehmen.
Kann ich das auch formlos an das Gericht schreiben oder wie soll ich das machen? Das Gericht hat ja geschrieben, dass kein neuer Antrag eingereicht werden soll.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14396
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

17.09.2019, 11:02

Würd ich versuchen, ggf. vorher telefonieren und erklären.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#7

17.09.2019, 11:03

ms.carbon hat geschrieben:
17.09.2019, 10:03
Kann ich das auch formlos an das Gericht schreiben oder wie soll ich das machen? Das Gericht hat ja geschrieben, dass kein neuer Antrag eingereicht werden soll.
Ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag nach, wie die es gerne hätten.
Bild
ms.carbon
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 13.09.2019, 10:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#8

17.09.2019, 11:04

Alles klar. Danke.
ms.carbon
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 13.09.2019, 10:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#9

10.10.2019, 10:52

Hallo alle zusammen,

ich habe versucht, die anderen entstandenen Kosten als weitere Hauptforderung geltend zu machen. Leider hat das nicht geklappt. Die Rechtpflegerin sagte mir, da die entstanden Kosten in einem anderen Verfahren schonmal tituliert wurden, geht das nicht. Sie meinte jetzt, dass mir wohl nur der Weg einer Klage bleibt.
Habt ihr noch andere Ideen oder komme ich wirklich nicht um Klage herum?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14396
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

10.10.2019, 11:07

Wo soll der Unterschied sein? "Schon mal tituliert" ist kein Argument, wenn der Titel nicht gegen denselben Schuldner ergangen ist. M.E. müsste egal sein, ob Ihr jetzt per Mahnverfahren oder per Klage vorgeht.
Antworten