Monierung MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Step02
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#1

09.09.2019, 09:57

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen...

Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, wie üblich. Wir haben ausnahmsweise nicht in eigener Sache, sondern für unsere Mandantin den Mahnbescheid beantragt. Dummerweise habe ich auf der ersten Seite direkt vergessen das Häckchen mit "Der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt" mit 'Ja' angekreuzt... Unsere Mandantin ist allerdings überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt...

Jetzt ist die Monierung da. Es wird allerdings moniert, dass die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit überhöht scheint. Der Gegenstandswert der vorgerichtlichen Tätigkeit betrug 3.000,00 €. Darauf hin hat die Gegenseite 1.500,00 € bezahlt- Dementschprechend haben wir jetzt im Mahnbescheid folgende 'Rechnung' gehabt:

Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit: 334,75 €
Gegenstandswert vorgerichtlicher Tätigkeit: 3.000,00 €
Auf die VG anzurechnen 74,75 €

Jetzt monieren sie wie gesagt, dass die Gebühr überhöht scheint. Hängt das mit dem Häckchen auf der ersten seite zusammen? Wie beantworte ich jetzt das Monierungsschreiben für den Fall, dass es wirklich mit dem Häckchen zutun hat?... weil dafür ist ja im Monierungsschreiben nichts vorgesehen...

Viele Infos, viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen :patsch

:thx schonmal
Liebe Grüße
Das Problem will ich nicht, zeig mir das Nächste! :roll:
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sh161
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#2

09.09.2019, 10:05

Man muss nicht zwingend das Monierungsformular ausfüllen. Du kannst auch einen normalen Schriftsatz an das Mahngericht schicken und darin alles erklären. In diesem Schriftsatz kannst du dann auch um Korrektur hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung bitten.
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Step02
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#3

09.09.2019, 10:26

Meine Kollegin meinte, das würde seit Jahren nicht mehr funktionieren. Ich hatte auch überlegt, ob das nicht die einfachste Variante wäre. Vielen Dank, ich werde es ausprobieren
Das Problem will ich nicht, zeig mir das Nächste! :roll:
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Soenny
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#4

09.09.2019, 10:51

In Euskirchen rufe ich zunächst immer erst mal an, das klappt in 99% aller Fälle ;)
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sh161
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#5

09.09.2019, 11:03

Step02 hat geschrieben:
09.09.2019, 10:26
Meine Kollegin meinte, das würde seit Jahren nicht mehr funktionieren. Ich hatte auch überlegt, ob das nicht die einfachste Variante wäre. Vielen Dank, ich werde es ausprobieren
In Uelzen klappt das durchaus noch. Gerade bei komplizierteren Sachverhalten reichen ein paar Kreuzchen und Eintragungen auf dem Formular eh nicht aus.
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Step02
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#6

09.09.2019, 11:06

Soenny hat geschrieben:
09.09.2019, 10:51
In Euskirchen rufe ich zunächst immer erst mal an, das klappt in 99% aller Fälle ;)

Würde man da nicht gefühlt eine Ewigkeit in der Warteschleife hängen, würde ich das hier auch machen. Aber ich werde es auf jeden Fall mal über das Schreiben versuchen. :thx
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#7

10.09.2019, 11:35

Step02 hat geschrieben:
09.09.2019, 11:06
Aber ich werde es auf jeden Fall mal über das Schreiben versuchen
Das klappt sogar in Berlin. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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