Geschäftsgebühr nach eingeleitetem Mahnverfahren
Verfasst: 29.08.2019, 15:26
Hallo,
unsere Mandantin hat selbst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und der Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Nun wurden wir mit der Weiterführung beauftragt und haben den gegnerischen Kollegen außergerichtlich angeschrieben. Da bislang keine Reaktion kam haben wir nun die GK eingezahlt und die Anspruchsbegründung erstellt. Jetzt bin ich mir etwas unsicher. Für unser außergerichtliches Schreiben, kann da noch eine Geschäftsgebühr entstehen? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass höchstens eine 0,65-Verfahrensgebühr entstehen könnte. Die ist ja hinfällig, weil wir nun die volle Verfahrensgebühr bekommen...
Viele Grüße und Danke schonmal für eventuelle Antworten
unsere Mandantin hat selbst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und der Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Nun wurden wir mit der Weiterführung beauftragt und haben den gegnerischen Kollegen außergerichtlich angeschrieben. Da bislang keine Reaktion kam haben wir nun die GK eingezahlt und die Anspruchsbegründung erstellt. Jetzt bin ich mir etwas unsicher. Für unser außergerichtliches Schreiben, kann da noch eine Geschäftsgebühr entstehen? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass höchstens eine 0,65-Verfahrensgebühr entstehen könnte. Die ist ja hinfällig, weil wir nun die volle Verfahrensgebühr bekommen...
Viele Grüße und Danke schonmal für eventuelle Antworten