Gibt es eine Frist für die Abgabe des streitigen Verfahrens?
Verfasst: 08.08.2019, 10:54
Hallo zusammen,
in einer Angelegenheit haben wir MB beantragt, die GS hat Widerspruch eingelegt. Warum auch immer ist die Akte liegen geblieben und die Gerichtskosten zur Abgabe ins streitige Verfahren wurden nicht überwiesen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich die Gerichtskosten trotzdem noch überweisen, obwohl bereits mehr als ein halbes Jahr vergangen ist? Oder gilt die 6 Monate Frist nur für den Antrag VB?
Vielen Dank im Voraus.
in einer Angelegenheit haben wir MB beantragt, die GS hat Widerspruch eingelegt. Warum auch immer ist die Akte liegen geblieben und die Gerichtskosten zur Abgabe ins streitige Verfahren wurden nicht überwiesen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich die Gerichtskosten trotzdem noch überweisen, obwohl bereits mehr als ein halbes Jahr vergangen ist? Oder gilt die 6 Monate Frist nur für den Antrag VB?
Vielen Dank im Voraus.