Gibt es eine Frist für die Abgabe des streitigen Verfahrens?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
lvre
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 20.07.2018, 16:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte (Azubi)
Software: AnNoText

#1

08.08.2019, 10:54

Hallo zusammen,

in einer Angelegenheit haben wir MB beantragt, die GS hat Widerspruch eingelegt. Warum auch immer ist die Akte liegen geblieben und die Gerichtskosten zur Abgabe ins streitige Verfahren wurden nicht überwiesen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich die Gerichtskosten trotzdem noch überweisen, obwohl bereits mehr als ein halbes Jahr vergangen ist? Oder gilt die 6 Monate Frist nur für den Antrag VB?

Vielen Dank im Voraus.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.08.2019, 11:09

Die Frist gilt nur für die Beantragung des VB. Das Mahnverfahren ist durch den Widerspruch abgeschlossen. Von daher laufen da keine Fristen mehr. Unberührt bleibt natürlich eine etwaige Verjährungsfrist der Ansprüche; aber das ist keine Frist, die mit dem Mahnverfahren zusammenhängt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten