Außergerichtliche Kosten im Mahnverfahren
Verfasst: 07.08.2019, 10:08
Ich habe einen etwas merkwürdigen Mahnbescheid erstellen müssen und bevor ich den ausdrucke und versende, wollte ich mal fragen, ob das überhaupt so in Ordnung geht?
Unser Mandant hat eine Vereinbarung mit dem Gegner geschlossen über 5.000 €. Diese wurden allerdings nicht bezahlt, ganz klar, das ist also die Hauptforderung.
Nun wollte mein Chef allerdings, dass ich auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend machen.
Diese sind eine Geschäftsgebühr (2,5 wegen umfangreicher Tätigkeit) und eine Einigungsgebühr aus 5.000,00 €, insgesamt also 1.466,44.
Völlig klar, wenn ich diesen Betrag in die vorgerichtlichen Anwaltskosten eintrage, wird es als zu hoch moniert.
Ich habe also die Einigungsgebühr herausgenommen und als Rechtsanwaltsgebühren als zweite Hauptforderung eingetragen, sodann die Geschäftsgebühr mit Tätigkeit umfangreich/schwierig in die vorgerichtlichen Kosten eingetragen und dann die Anrechnung der Mahngebühr in Höhe von 0,75 hinzugesetzt.
Ich frage mich jetzt nur... Ist das überhaupt so in Ordnung?
Ich konnte nicht den ganzen RA-Kosten-Betrag in die Hauptforderung eintragen, da ich dann ja nicht die Anrechnung der Mahngebühr hätte machen können, was diese zu hoch gemacht hätte. Und ich kann ja auch schlecht die Geschäftsgebühr nochmal eintragen, damit die Anrechnung der Mahngebühr erkannt wird.
Meine Frage ist also: Ist das ok so, dass ich die Einigungsgebühr extra als Hauptforderung eingetragen habe, damit ich den Rest der vorgerichtlichen Kosten ansetzen kann, ohne dass mich das Formular anmeckert? Es hatte zumindest am Ende keine Monierungen mehr, hab das allerdings zum ersten Mal gemacht, die vorgerichtlichen Kosten so aufzudröseln, würde mich halt interessieren, ob das so geht.
Vielen Dank!
Unser Mandant hat eine Vereinbarung mit dem Gegner geschlossen über 5.000 €. Diese wurden allerdings nicht bezahlt, ganz klar, das ist also die Hauptforderung.
Nun wollte mein Chef allerdings, dass ich auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend machen.
Diese sind eine Geschäftsgebühr (2,5 wegen umfangreicher Tätigkeit) und eine Einigungsgebühr aus 5.000,00 €, insgesamt also 1.466,44.
Völlig klar, wenn ich diesen Betrag in die vorgerichtlichen Anwaltskosten eintrage, wird es als zu hoch moniert.
Ich habe also die Einigungsgebühr herausgenommen und als Rechtsanwaltsgebühren als zweite Hauptforderung eingetragen, sodann die Geschäftsgebühr mit Tätigkeit umfangreich/schwierig in die vorgerichtlichen Kosten eingetragen und dann die Anrechnung der Mahngebühr in Höhe von 0,75 hinzugesetzt.
Ich frage mich jetzt nur... Ist das überhaupt so in Ordnung?
Ich konnte nicht den ganzen RA-Kosten-Betrag in die Hauptforderung eintragen, da ich dann ja nicht die Anrechnung der Mahngebühr hätte machen können, was diese zu hoch gemacht hätte. Und ich kann ja auch schlecht die Geschäftsgebühr nochmal eintragen, damit die Anrechnung der Mahngebühr erkannt wird.
Meine Frage ist also: Ist das ok so, dass ich die Einigungsgebühr extra als Hauptforderung eingetragen habe, damit ich den Rest der vorgerichtlichen Kosten ansetzen kann, ohne dass mich das Formular anmeckert? Es hatte zumindest am Ende keine Monierungen mehr, hab das allerdings zum ersten Mal gemacht, die vorgerichtlichen Kosten so aufzudröseln, würde mich halt interessieren, ob das so geht.
Vielen Dank!