Bei der Mrs geht es aber um 5000€, das wäre dann schon die selbe Angelegenheit.
Solange der Schuldner nicht widerspricht kann man da ja reinnehmen was man will in den MB.
Außergerichtliche Kosten im Mahnverfahren
- paralegal6
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2999
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 142
- Registriert: 07.08.2019, 10:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hey, vielen Dank! Dann werde ich die Anwaltskosten als weitere Hauptforderung geltend machen, da sie als eigener Fall gelten. Dann fallen die Mahnkosten wohl auch komplett an.