Seite 1 von 1

Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen

Verfasst: 30.07.2019, 10:14
von SimCo
Hallo,

ich habe ein großes Problem: Im Dezember 2018 (Verjährung Ende 2018) MB gestellt, die Schuldnerin hat natürlich Widerspruch am 21.12.2018 eingelegt. Jetzt habe ich es völlig versäumt, die Gerichtskosten für die Weiterführung des Verfahrens einzuzahlen.

Was kann ich tun? Kann ich weitermachen? Wenn ich die GK noch einzahle, wird die Schuldnerin vom Gericht darauf hingewiesen, dass die Sache ja eigentlich verjährt ist? Ich bin total durcheinander.

Hoffe auf ein Wunder.

VG Simone

Re: Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen

Verfasst: 30.07.2019, 10:19
von samsara
Schau mal, hier ist es ganz schön beschrieben:

https://mkg-online.de/verjaehrungshemmu ... -beachten/

Und bezüglich der Hinweispflicht auf die Verjährung auch interessant:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw04_164.htm

Re: Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen

Verfasst: 07.08.2019, 09:59
von SimCo
Vielen Dank für die Info.

Re: Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen

Verfasst: 07.08.2019, 11:53
von paralegal6
Habt ihr denn ne Anspruchsbegründung eingereicht oder auch nicht?

Re: Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen

Verfasst: 14.08.2019, 12:48
von SimCo
Nein, die Begründung haben wir auch nicht eingereicht.