Einzahlung der GK bei Widerspruch vergessen
Verfasst: 30.07.2019, 10:14
Hallo,
ich habe ein großes Problem: Im Dezember 2018 (Verjährung Ende 2018) MB gestellt, die Schuldnerin hat natürlich Widerspruch am 21.12.2018 eingelegt. Jetzt habe ich es völlig versäumt, die Gerichtskosten für die Weiterführung des Verfahrens einzuzahlen.
Was kann ich tun? Kann ich weitermachen? Wenn ich die GK noch einzahle, wird die Schuldnerin vom Gericht darauf hingewiesen, dass die Sache ja eigentlich verjährt ist? Ich bin total durcheinander.
Hoffe auf ein Wunder.
VG Simone
ich habe ein großes Problem: Im Dezember 2018 (Verjährung Ende 2018) MB gestellt, die Schuldnerin hat natürlich Widerspruch am 21.12.2018 eingelegt. Jetzt habe ich es völlig versäumt, die Gerichtskosten für die Weiterführung des Verfahrens einzuzahlen.
Was kann ich tun? Kann ich weitermachen? Wenn ich die GK noch einzahle, wird die Schuldnerin vom Gericht darauf hingewiesen, dass die Sache ja eigentlich verjährt ist? Ich bin total durcheinander.
Hoffe auf ein Wunder.
VG Simone