Hallo zusammen,
habe soeben erfahren, dass es zu einer Nachberechnung kam, weshalb wir nun eine Rechnung nicht im Mahnbescheid drin haben. Die Rechnung wurde erst nach Antrag auf Erlass des Mahnbescheides erstellt, ist aber inzwsichen auch fällig.
Der Mahnbescheid wurde schon zugestellt und wir würden als nächstes den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Können wir die Rechnung bezüglich der Nachberechnung noch mit aufnehmen? Wie müssten wir dann vorgehen?
MB/VB - Forderung nachträglich mit aufnehmen
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 18.11.2013, 13:19
- Beruf: ReFa
- Software: Andere
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 18.11.2013, 13:19
- Beruf: ReFa
- Software: Andere
Hab ich mir fast gedacht. Danke für die schnelle Rückmeldung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Du könntest natürlich abwarten, ob Widerspruch gegen den MB eingelegt wird. Wenn ja, kann die neue Forderung als Klageerweiterung in dem streitigen Verfahren mit geltend gemacht werden und so ein zweites Mahnverfahren vermieden werden. Der Zeitraum eines möglichen Widerspruchs ist ja überschaubar...
Wird kein Widerspruch eingelegt, bleibt dir natürlich nur das zweite Mahnverfahren.
Wird kein Widerspruch eingelegt, bleibt dir natürlich nur das zweite Mahnverfahren.