Ratenzahlungsvereinbarung mit oder ohne Verzugszins?
Verfasst: 05.07.2019, 13:25
Hallo an alle Forumsteilnehmer,
bisher habe ich dieses Forum ausschließlich als stiller Leser besucht. Nun habe ich aber mal eine konkrete Problematik, zu der mir die Suchfunktion keine passenden Ergebnisse gebracht hat.
Wir arbeiten für ein Unternehmen, welches auch eine eigene Rechtsabteilung betreibt. Wir handeln für Schuldner Ratenzahlungsvereinbarungen vor Titulierung aus. Bisher war es so, dass ich die komplette Forderungssumme, also auch die bisher angefallenen Zinsen und die Kosten für unsere Beauftragung zusammengerechnet habe und diesen kompletten Betrag in den Tilgungsrechner gegeben habe. Dieser hat dann einen Ratenzahlungsplan mit dem gewünschten Zins und der gewünschten Laufzeit bzw. der Ratenhöhe ausgegeben. Nun meint aber die Rechtsabteilung unseres Auftraggebers, dass wir somit Zinsen nochmals verzinsen, was ja nach Paragraph § 289 GBG verboten wäre. Meines Erachtens handelt es sich aber bei einer Ratenzahlungsvereinbarung um eine Form gewährten Kredits, bei dem die komplette Forderung zu verzinsen ist. So rechnet mir auch die Kanzlei-Software WinMacs den Tilgungsplan aus. Wie seht ihr das?
Gruß JUG
bisher habe ich dieses Forum ausschließlich als stiller Leser besucht. Nun habe ich aber mal eine konkrete Problematik, zu der mir die Suchfunktion keine passenden Ergebnisse gebracht hat.
Wir arbeiten für ein Unternehmen, welches auch eine eigene Rechtsabteilung betreibt. Wir handeln für Schuldner Ratenzahlungsvereinbarungen vor Titulierung aus. Bisher war es so, dass ich die komplette Forderungssumme, also auch die bisher angefallenen Zinsen und die Kosten für unsere Beauftragung zusammengerechnet habe und diesen kompletten Betrag in den Tilgungsrechner gegeben habe. Dieser hat dann einen Ratenzahlungsplan mit dem gewünschten Zins und der gewünschten Laufzeit bzw. der Ratenhöhe ausgegeben. Nun meint aber die Rechtsabteilung unseres Auftraggebers, dass wir somit Zinsen nochmals verzinsen, was ja nach Paragraph § 289 GBG verboten wäre. Meines Erachtens handelt es sich aber bei einer Ratenzahlungsvereinbarung um eine Form gewährten Kredits, bei dem die komplette Forderung zu verzinsen ist. So rechnet mir auch die Kanzlei-Software WinMacs den Tilgungsplan aus. Wie seht ihr das?
Gruß JUG