Mehrere Forderungen in einem MB - aus verschiedene. Akten

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Ratti
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#1

14.05.2019, 10:58

Hallo.. ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich Zahlungsforderungen aus 3 verschiedenen Akten (derselbe Mdt. sowie Schuldner) in einem Mahnbescheid geltend machen kann 🤔

Wie es sich mit den außergerichtlichen Gebühren verhält, die ja jeweils angefallen sind.

Ich wäre ja eher für ne Zahlungsklage, da ja schon davon auszugehen ist, dass Gegner nicht zahlen wird, aber Chefi will MB.

Danke 🙏🏻
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Anahid
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#2

14.05.2019, 11:00

Damit Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte zunächst einmal Deinen Beruf im Profil ergänzen (s. Forenregeln). ;)
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Ratti
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#3

14.05.2019, 13:07

Danke für den Hinweis.. erl. 🤗
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Adora Belle
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#4

14.05.2019, 13:44

Du kannst das machen, und musst es auch, aus Gründen der Kostengeringhaltung. Die vorgerichtlichen Geschäftsgebühren sind nach BGH ( 28.02.2017 - 1 ZB 55/16) alle jeweils zur Hälfte anzurechnen, gegebenenfalls auch bis zum vollständigen Wegfall der Verfahrensgebühr. Wenn Du dem nicht folgen willst, rechnest Du die hälftige Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert an.
CeNedra
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#5

28.05.2019, 15:10

Zumindest die Überschrift passt zu meiner Frage:

Bin heute leider alleine und morgen sind die Ansprüche verjährt, d.h. ich muss mich zum ersten Mal durch einen MB-Antrag fummeln.

Habe hier mehrere Forderungen aus einem einzigen Vertrag (Anwaltshaftung, Anwalt hat kurz gesagt zu blödsinnigem Vergleich geraten), Mandant kam sehr knapp, hatte vorher Schlichtungsverfahren gemacht, allerdings wollen wir nicht alle Forderungen aus dem Schlichtungsverfahren im MB geltend machen. Also jetzt als Beispiel (in Wirklichkeit etwas komplizierter):

- im Schlichtungsverfahren: Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, außergerichtliche Kosten, gegnerische Anwaltskosten und die Zahlung die Mandant wegen des Vergleichs leisten musste.
- Jetzt nur noch: Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten, Zahlung aus Vergleich.

ich mach das jetzt unter Nr. 28, Schadensersatz aus ...-Vertrag, dann "andere". Was ich jetzt nicht machen kann, ist "Forderung wie Schlichtungsverfahren vom ..., Az. ...", weil das wäre m.E. zu unbestimmt, wenn nicht klar drinsteht, welche dieser Forderungen geltend gemacht werden sollen. Schreibt ihr bei solchen Fällen alles in das Kästchen rein, oder GK, Anwaltskosten und Zahlung jeweils als eigenständige Forderung?

P.S.: Das hat ja ne horrende Zeichenbeschränkung :augenreib
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Anahid
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#6

28.05.2019, 15:18

Hast Du das nicht schon mit einem außergerichtlichen Anwaltsschreiben bei der Gegenseite gefordert?
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CeNedra
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#7

28.05.2019, 15:19

Nachdem der Mandant vorgestern (also Freitag ^^) vor der Tür stand: nein. :/
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Anahid
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#8

28.05.2019, 15:44

Dann würde ich das (der Übersicht halber) als jeweils eigenständige Forderung eingeben.
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#9

28.05.2019, 15:53

Ok, danke.
Ich habe gerade dumm rumüberlegt, wenn ich heute noch ein Fax an die Gegenseite schicke, könnte ich dann darauf Bezug nehmen? :D
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Anahid
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#10

28.05.2019, 16:03

Was willst Du denen schreiben? Wir werden heute einen MB wie folgt beantragen: ...... ? :lol:

Wenn Du nicht sicher bist, ob Du den Anspruch so bezeichnen kannst, dass hier eine Verjährungsunterbrechung eintritt, wäre es vielleicht ohnehin besser Klage vorab per Telefax oder per beA einzureichen. :kopfkratz
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