Mehrere Forderungen in einem MB - aus verschiedene. Akten

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CeNedra
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#11

28.05.2019, 16:30

Ja, genau und in den MB rein "Forderung entsprechend Schreiben vom 28.05.2019. Ist das so abwegig? :D
Hab auf Rechtlupe gefunden:
"Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung ist nicht, dass aus dem Mahnbescheid für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, welche konkreten Ansprüche mit dem Mahnbescheid geltend gemacht werden; es reicht aus, dass dies für den Antragsgegner erkennbar ist3. So kann im Mahnbescheid zur Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs auf Rechnungen oder andere Unterlagen Bezug genommen werden; wenn ein solches Schriftstück dem Antragsgegner bereits bekannt ist, braucht es dem Mahnbescheid nicht in Abschrift beigefügt zu werden4. Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann aber unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Anlage weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht worden ist, jedoch die übrigen Angaben im Mahnbescheid eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen"

Das würde meine Theorie ja stützen ;)

Klage wäre schön, habe aber keine Unterlagen, kann die Klage aktuell nicht begründen. Argh, sowas ägert mich immer, dass wir so einen Blödsinn überhaupt annehmen und ich hab dann den Stress. :(
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Anahid
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#12

28.05.2019, 17:18

Ja klar....Schreiben vom reicht aus. Dann mach das doch mit dem Schreiben. :mrgreen:
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#13

28.05.2019, 17:23

Ja, mach ich jetzt auch, danke :D Bin nur etwas unsicher, weil unwissend ;) Aber finds logisch, also mach ich das so. Mandant ist schließlich selbst schuld, wenn er mit so nem Chaos so kurzfristig kommt :)
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#14

29.05.2019, 08:55

:zustimm
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