Mahnbescheid online
Verfasst: 03.05.2019, 09:16
Hallo,
wenn ich in den Nebenforderungen im Formular die Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit eingeben muss, muss ich den Betrag mit den Auslagen eintragen?
Also z.B. 1,3 = € 58,50 + € 11,70, muss ich dann 70,20 eintragen, oder nur die reine 1,3 Gebühr € 58,50 ?
Lieben Dank für Eure Hilfe
LG
Emilia
wenn ich in den Nebenforderungen im Formular die Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit eingeben muss, muss ich den Betrag mit den Auslagen eintragen?
Also z.B. 1,3 = € 58,50 + € 11,70, muss ich dann 70,20 eintragen, oder nur die reine 1,3 Gebühr € 58,50 ?
Lieben Dank für Eure Hilfe
LG
Emilia