Herausgabe Technik per Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Micque
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 02.01.2018, 12:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

03.05.2019, 08:44

Einen wunderschönen guten Morgen an Alle,

ich habe mal einen Sachverhalt, wo ich leicht ins Grübbeln komme:

Technik wurde an Kunden herausgegeben per zeitlich beschränkter Überlassungsvertrag. Überlassungsvertrag endet, jedoch hat Kunde die Technik nach etlichen Mahnngen nicht wieder zurückgegeben. Nun sollen gerichtliche Schritte folgen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob hieraus auch ein Mahnbescheid erstellt werden kann, um die Kosten gering zu halten? Ich habe nach einigen Recherchen eine mögliche Katalognummer gefunden "(37) ungerechtfertigte Bereicherung", bin mir jedoch unsicher, ob ich damit richtig liege.

Tausend Dank für eure Rückmeldungen!
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

03.05.2019, 09:06

Ein Mahnbescheid kann nur für Geldforderungen beantragt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html
Für die Herausgabe kannst du nur klagen.
Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4844
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

03.05.2019, 09:22

Die Frage ist, was will Dein Mandant? SE? Dann geht ein MB. Herausgabe? Dann muss geklagt werden.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten