Einen wunderschönen guten Morgen an Alle,
ich habe mal einen Sachverhalt, wo ich leicht ins Grübbeln komme:
Technik wurde an Kunden herausgegeben per zeitlich beschränkter Überlassungsvertrag. Überlassungsvertrag endet, jedoch hat Kunde die Technik nach etlichen Mahnngen nicht wieder zurückgegeben. Nun sollen gerichtliche Schritte folgen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob hieraus auch ein Mahnbescheid erstellt werden kann, um die Kosten gering zu halten? Ich habe nach einigen Recherchen eine mögliche Katalognummer gefunden "(37) ungerechtfertigte Bereicherung", bin mir jedoch unsicher, ob ich damit richtig liege.
Tausend Dank für eure Rückmeldungen!
Herausgabe Technik per Mahnbescheid
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Ein Mahnbescheid kann nur für Geldforderungen beantragt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html
Für die Herausgabe kannst du nur klagen.
Für die Herausgabe kannst du nur klagen.
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- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Die Frage ist, was will Dein Mandant? SE? Dann geht ein MB. Herausgabe? Dann muss geklagt werden.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11