Mahnbescheid unbekannten Erben

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Summerof77
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#1

02.05.2019, 13:42

Hallo liebe Kollegen,

ich verzweifle gerade an einem Mahnbescheid. Es geht um unbekannte Erben vertreten durch einen Nachlasspfleger als Antragsteller. Die Besonderheit hier ist ja gem. §§ 12 ff. ZPO, dass der Wohnsitz der unbekannten Erben ebenfalls unbekannt ist und daher § 689 II 2 ZPO anzuwenden ist und AG Berlin-Schöneberg zuständig wäre. Demnach habe ich versucht, dies über Online-Mahnantrag einzugeben, bin aber bereits an der Eintragung des Antragsstellers gescheitert, da es unter Partei kragt Amtes den Nachlasspfleger nicht gibt (auch unter keinem anderen Punkt). Egal, wie ich es eingebe, es wird nicht hübscher. Aber ich habe jetzt etwas anderes ausgewählt (völlig falsch) und habe den Antrag fertig. Allerdings stehe ich vor der nächsten Hürde. Da die Parteien eben nicht dem Mahngericht Schöneberg zugeordnet werden können aufgrund der Wohnorte, kann ich den Antrag nicht abschicken. Kein Mahngericht! Ich könnte jetzt unser Mahngericht auswählen, aber dann kann ich den Antrag auch gleich ganz sein lassen (alles völlig falsch). WIE und WO löse ich mein Problem? :kopfkratz
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Pitt
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#2

02.05.2019, 14:35

Als Notnagel, falls hier im Forum niemand weiterhelfen kann, kann ich nur den Tipp geben, sich an die Hotline eines Mahngerichts zu wenden. Auf der Startseite des Online-Mahnverfahren findest Du die entsprechenden Telefonnummern. Ich hatte vor einiger Zeit selbst mal Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars (betraf allerdings nicht den Nachlasspfleger) und dort konnte man mir weiterhelfen.
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paralegal6
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#3

02.05.2019, 14:38

Nachlassverwalter ist unter “sonstige“, ist das nicht fast das gleiche? Sonst bei “weitere“ eintragen und Rechtsform “Partei“?
(Wenn man als Gericht Berlin anklickt klappt nicht? Den Fall hatte ich noch nicht)
Sonst wie Pitt
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Kaltforelle
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#4

05.07.2019, 10:21

Hallo

muss dieses Thema mal hochholen …

Wieso Mahnbescheid gegen unbekannte Erben? Hier gibt es doch keine zustellfähige Anschrift. Und öffentliche Zustellung greift bei Zustellung eines Mahnbescheides nicht.

Liebe summerof77, magst du sagen, wie du das gelöst hast - und mit welchem Ergebnis/Erfolg?

Sonnige Grüße
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paralegal6
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#5

05.07.2019, 10:49

MB ist nicht gegen sondern für die Erben ;)
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Kaltforelle
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#6

23.07.2019, 15:45

wer lesen kann, ist klar im Vorteil …. :(
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