Hallo an alle!
Bisher war ich nur stille (aber treue ) Mitleserin hier im Forum. Nun habe ich allerdings eine Frage, auf die ich (hier im Forum und im Internet) keine Antwort gefunden habe. Deswegen hoffe ich auf Eure Hilfe.
Mein Problem:
Kollegin hat MB und anschließend VB beantragt. Kollegin ist nun im Mutterschutz und ich hab die Akte auf den Schreibtisch bekommen. Ich soll den Gerichtsvollzieher losschicken. Alles kein Problem, aber: Kollegin hat angegeben, dass unser Mandant (Antragsteller) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - ist er aber. Im VB wurden also die Rechtsanwaltskosten mit MWSt. festgesetzt.
Hab natürlich schon beim Mahngericht angerufen, zuständiger Rechtspfleger hat Urlaub.
Hatte jemand schon mal so einen Fall? Kann ich den GV trotzdem beauftragen? Stehe gerade echt auf dem Schlauch und weiß nicht was ich jetzt mit dem VB anstellen soll...
Vielen Dank schon mal!
Vorsteuerabzug falsch im VB festgesetzt
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Dann vollstreckt man halt die Rechtsanwaltskosten nur teilweise (ohne die Mwst.). Um Missverständnisse und Rückfragen vorzubeugen könnte man ja den GV ausdrücklich darauf hinweisen, dass man diesen Teil nicht vollstrecken will.
Der GV hat den Titel nicht auf die Begründetheit der Forderungen zu prüfen.
Der GV hat den Titel nicht auf die Begründetheit der Forderungen zu prüfen.