Rücknahme Widerspruch nach 4 Jahren

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sanvic
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#1

02.04.2019, 11:32

Hallo,

bin mir gerade ein bisschen unschlüssig:
Schuldner (wir haben in ständiger Regelmäßigkeit mit ihm zu tun) will sich nun umschulden und diese Forderung mit aufnehmen.
Damals wurde auf Wunsch des Mandanten keine Klage gemacht.
Wenn der Schuldner nun den 2015 eingelegten Widerspruch gegen den MB zurück nimmt, kann dann VB beantragt werden?

Herzlichen :thx
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mücki
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#2

02.04.2019, 12:15

Also unabhängig davon, dass hier wohl die §§ 204 BGB und 696 ZPO zum Tragen kommen dürften, gibt es meines Wissens (zumindest theoretisch) für die Beantragung des VB' keine Ausschlussfrist, solange, § 701 ZPO beachtet wird. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Akte nach so langer Zeit bei Gericht nicht mehr existiert, sodass ohnehin ein neuer MB-Antrag gestellt werden müsste.

Da stellt sich dann natürlich die Frage, ob der Schuldner nicht vielleicht doch noch auf die Idee der Verjährungseinrede kommt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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