Re: Mahnbescheid
Verfasst: 12.03.2019, 10:24
Vor allem ist die vorgerichtliche GG als Nebenforderung einzutragen.
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https://www.foreno.de/
Hat funktioniert. Musste im letzten Abschnitt noch ein Häkchen setzen , mit Umfangreich/ schwierig.Sonnenkind hat geschrieben: ↑12.03.2019, 05:57Dann stell mal einfach deine Beträge hier ein, die du eingegeben hast.
War es denn auch tatsächlich umfangreich/schwierig? Klingt für mich jetzt nicht so...und wenn, wäre diese Info am Anfang Deines Beitrags hilfreich für uns. Wir können ja keinen Blick in Deine Akte werfen!
Deswegen (auch) meine Frage...