Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Lisaeng
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#1

11.03.2019, 18:00

Hallo :)
Ich hab einige Fragen und weiß nicht ob ich die fragen in den richtigen Forum stelle. Hoffe ich zumindest :roll:
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Musste heute einen mahnbescheid beantragen (online) die eigenen Gebühren konnte ich einfach nicht eintragen. Da stand ständig der Wert sei zu hoch. Hab nur den gegenstandswert genommen und die 1.3 nach 2300 vv rvg. Hab ich da was falsch gemacht? Die Gebühren müssen doch da rein oder? Hab es dann halt ohne die Gebühren ausgedruckt bin mir aber ziemlich sicher das es falsch ist.
Bin die einzige refa in der Kanzlei . Die Anwältin kennt sich mit online Anträgen überhaupt nicht aus.
Ich Danke im Voraus für alle antworten.
Die nächste Frage stelle ich lieber separat damit auch andere davon profitieren können.
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Adora Belle
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#2

11.03.2019, 18:16

Wahrscheinlich wäre Deine Frage am besten im Bereich "Mahnverfahren und Inkasso" aufgehoben. Geht aber auch hier.

Es geht Dir um vorgerichtliche Vergütung als Nebenforderung? Beschreib mal näher, was Du für eine Hauptforderung hast, und was Du wo einträgst.
Lisaeng
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#3

11.03.2019, 18:54

Hallo. Danke für die schnelle Antwort. Weiß leider nicht wo ich diese Foren finde 😅
Also es ist eine Forderung aus dem Werkvertrag.
Ich weiß nicht wie ich es näher beschreiben soll. Auf der letzten Seite des online Antrags war noch ein Bereich , wo man irgendwie inkassokosten, vorgerichtliche forderungen usw geltend machen konnte. Habe dann die Hauptforderung eingetragen und die rechtsanwaltskosten die auch anfallen.
Habe es aber nicht als nebenforderung eingetragen..
Meno. Bin schon damit total überfordert 🙈
Jara
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#4

11.03.2019, 20:03

War vielleicht der Streitwert, der ins Mahnverfahren überging, niedriger als der vorgerichtliche Wert?
Sonnenkind
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#5

11.03.2019, 20:13

Liegt es evtl. an der Vorsteuerabzugsberechtigung eures Mandanten?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
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Lisaeng
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#6

11.03.2019, 20:40

Sonnenkind hat geschrieben:
11.03.2019, 20:13
Liegt es evtl. an der Vorsteuerabzugsberechtigung eures Mandanten?


Jaa. Unser Mandat ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Aber wieso soll es dann nicht funktionieren?
Jara
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#7

11.03.2019, 20:41

Weil die Umsatzsteuer dann nicht mit geltend gemacht werden kann.
Lisaeng
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#8

11.03.2019, 23:33

Jara hat geschrieben:
11.03.2019, 20:41
Weil die Umsatzsteuer dann nicht mit geltend gemacht werden kann.
Ja klar die hatte ich auch nicht mit einkalkuliert die waren auch auf 0.00 Euro.
Danke aber trotzdem
Sonnenkind
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#9

12.03.2019, 05:57

Dann stell mal einfach deine Beträge hier ein, die du eingegeben hast.
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Gestern: schon vorbei.
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#10

12.03.2019, 07:55

Die Kosten für den Mahnbescheid selbst (3305 VV RVG, Auslagen, USt, GK) werden ja automatisch vom Mahngericht berücksichtigt. Bei den vorgerichtlichen Kosten ist zu prüfen, ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt (der Punkt wurde ja schon geklärt), ob der Gegenstandswert für das Mahnverfahren und für das vorgerichtliche Verfahren identisch oder höher oder niedriger ist und ob vorgerichtlich eine 1,3 oder eine höhere/niedrigere Geschäftsgebühr in Ansatz gebracht worden ist. Dann ist die vorgerichtliche Geschäftsgebühr ins Formular einzutragen, der Gegenstandswert und der Anrechnungsbetrag. So eine Fehlermeldung kann auch auftauchen, wenn z. B. vorgerichtlich eine 1,5 Geschäftsgebühr berechnet worden ist und man dann eine 0,65 Anrechnung vornimmt oder wenn man den Anrechnungsbetrag überhaupt nicht einträgt.
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