Zweiter Teil-Vollstreckungsbescheid??

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liizzaa25
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#1

05.03.2019, 14:33

Hallo Zusammen,

ich habe Folgendes Problem:

Der Schuldner hat gegen den Mahnbescheid Teil-Widerspruch eingelegt. Über den nicht widersprochnen Teil hatte ich dann einen Teil-VB beantragt. Nach Erlass des Teil-VB hat der Schuldner dann den Widerspruch zurück genommen.

Das Gericht schreibt mir jetzt:
Beantragung eines weiteren Teilvollstreckungsbescheides wird anheimgestellt.

Wie funktioniert das? Ich finde dafür jedenfalls kein Formular
... :kopfkratz :-?
:thx schon mal :)
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Feldhamster
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#2

05.03.2019, 14:47

Ich würde per normalen Schriftsatz den Erlass des weiteren Teil-VB beantragen.
Wenn das Gericht dann ein Formular haben will, soll es euch einen gerichtlichen Hinweis erteilen.
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Geniesserin
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#3

05.03.2019, 15:47

Ein Schriftsatz wird nicht akzeptiert. Unter online-mahnantrag.de kannst Du einen entsprechenden VB-Antrag stellen ("Weitere Anträge") und dort das bekannt Aktenzeichen angeben.
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liizzaa25
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#4

05.03.2019, 16:17

Geniesserin hat geschrieben:
05.03.2019, 15:47
Ein Schriftsatz wird nicht akzeptiert. Unter online-mahnantrag.de kannst Du einen entsprechenden VB-Antrag stellen ("Weitere Anträge") und dort das bekannt Aktenzeichen angeben.
Aber das funktioniert doch nicht. Ich kann ja dort nicht angeben, dass es sich um einen zweiten Teil-VB handelt. Das Gericht würde doch dann den gleichen VB, den ich schon habe, erneut erlassen. :kopfkratz Oder denke ich falsch?? :kopfkratz
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#5

05.03.2019, 16:19

Geniesserin hat geschrieben:
05.03.2019, 15:47
Ein Schriftsatz wird nicht akzeptiert. Unter online-mahnantrag.de kannst Du einen entsprechenden VB-Antrag stellen ("Weitere Anträge") und dort das bekannt Aktenzeichen angeben.
Ich glaube, so werde ich es auch einfach versuchen. Wenn das Gericht etwas zu meckern hat, werden die sich doch hoffentlich zu Wort melden. Danke für die schnelle Rückmeldung. :)

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#6

05.03.2019, 16:20

Feldhamster hat geschrieben:
05.03.2019, 14:47
Ich würde per normalen Schriftsatz den Erlass des weiteren Teil-VB beantragen.
Wenn das Gericht dann ein Formular haben will, soll es euch einen gerichtlichen Hinweis erteilen.

Hups :augenreib
Ich glaube, so werde ich es auch einfach versuchen. Wenn das Gericht etwas zu meckern hat, werden die sich doch hoffentlich zu Wort melden. Danke für die schnelle Rückmeldung. :)

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#7

05.03.2019, 16:21

liizzaa25 hat geschrieben:
05.03.2019, 16:19
Geniesserin hat geschrieben:
05.03.2019, 15:47
Ein Schriftsatz wird nicht akzeptiert. Unter online-mahnantrag.de kannst Du einen entsprechenden VB-Antrag stellen ("Weitere Anträge") und dort das bekannt Aktenzeichen angeben.
Ich glaube, so werde ich es auch einfach versuchen. Wenn das Gericht etwas zu meckern hat, werden die sich doch hoffentlich zu Wort melden. Danke für die schnelle Rückmeldung. :)

LG liizzaa25 :wink2
:augenreib :augenreib :augenreib Bin noch nicht ganz wach. War für Feldhamster bestimmt
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#8

06.03.2019, 09:35

Öhm......Du kannst keinen VB über Mahnantrag.de beantragen. Nach dem Teil-Widerspruch ist das Verfahren an das Streitgericht abgegeben worden. Ergo ist das Streitgericht das Gericht, bei dem der Teil-VB zu beantragen ist. Was bitte soll das Streitgericht mit dem Online-VB anfangen? Und damit stimme ich der Meinung von Feldhamster zu: Schriftsatz ans Gericht und wenn die ein Formular wollen, sollen die Dir das zuschicken (wird nämlich dann das alte gelbe Formular sein - hatte ich erst vor Kurzem).
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#9

06.03.2019, 12:39

Anahid hat geschrieben:
06.03.2019, 09:35
Öhm......Du kannst keinen VB über Mahnantrag.de beantragen. Nach dem Teil-Widerspruch ist das Verfahren an das Streitgericht abgegeben worden. Ergo ist das Streitgericht das Gericht, bei dem der Teil-VB zu beantragen ist. Was bitte soll das Streitgericht mit dem Online-VB anfangen? Und damit stimme ich der Meinung von Feldhamster zu: Schriftsatz ans Gericht und wenn die ein Formular wollen, sollen die Dir das zuschicken (wird nämlich dann das alte gelbe Formular sein - hatte ich erst vor Kurzem).
Ich hatte den Ausgangspost so gelesen, dass das Mahngericht die Rücknahme des Widerspruchs mitgeteilt hatte. Aber Du hast natürlich Recht, auch das Streitgericht könnte dies mitgeteilt haben. Das wäre von liizzaa25 zu klären.

Grundsätzlich geht der VB-Antrag sowie alle Folgeanträge durchaus über online-mahnantrag, ob in diesem speziellen Fall bleibt abzuwarten.
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#10

06.03.2019, 13:05

Geniesserin hat geschrieben:
06.03.2019, 12:39
Anahid hat geschrieben:
06.03.2019, 09:35
Öhm......Du kannst keinen VB über Mahnantrag.de beantragen. Nach dem Teil-Widerspruch ist das Verfahren an das Streitgericht abgegeben worden. Ergo ist das Streitgericht das Gericht, bei dem der Teil-VB zu beantragen ist. Was bitte soll das Streitgericht mit dem Online-VB anfangen? Und damit stimme ich der Meinung von Feldhamster zu: Schriftsatz ans Gericht und wenn die ein Formular wollen, sollen die Dir das zuschicken (wird nämlich dann das alte gelbe Formular sein - hatte ich erst vor Kurzem).
Ich hatte den Ausgangspost so gelesen, dass das Mahngericht die Rücknahme des Widerspruchs mitgeteilt hatte. Aber Du hast natürlich Recht, auch das Streitgericht könnte dies mitgeteilt haben. Das wäre von liizzaa25 zu klären.

Grundsätzlich geht der VB-Antrag sowie alle Folgeanträge durchaus über online-mahnantrag, ob in diesem speziellen Fall bleibt abzuwarten.

Okay, vielen lieben Dank! :yeah
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