Liebe Forenos,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, bei der ich gegen unseren Mandanten einen MB beantragen soll. Unser Mandant ist selber RA; Kontakt hatten wir bisher immer über seine Kanzleianschrift (dort wurde auch die RE hingeschickt).
Meine Frage: Wenn ich jetzt den MB beantrage, mache ich das doch sicher über seine Privatanschrift, oder? Beim MB-Antrag kann ich ja eh bei Antragsgegner nicht die Berufsbezeichnung angeben. Stehe hier etwas auf dem Schlauch...
Danke für Eure Antworten und ein schönes WE
VG
Heike
Mahnverfahren gegen RA
- tweetyS
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Du kannst auch die Büroanschrift nehmen. Nachdem Ihr die Rechnung dorthin geschickt habt, nehme ich an, dass in dem Büro nur der eine Anwalt ist.
Die Berufsbezeichnung muss nicht in den MB-Antrag
Die Berufsbezeichnung muss nicht in den MB-Antrag
- Anahid
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Seh ich genauso. Berufsbezeichnung muss nicht in den MB und ich würde die Zustellung ebenfalls unter der Kanzleianschrift beantragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
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- Wohnort: Bayern
Ich hatte "leider" auch schon Mahnverfahren gegen Kollegen meiner Chefin aus der gleichen Stadt. Ich habe das dann auch so, wie die Vorposter bereits bestätigt, gemacht.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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