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Kosten bei Neuzustellung des Mahnbescheides

Verfasst: 01.03.2019, 15:48
von liizzaa25
Hallo Zusammen, :yeah

zuerst schildere ich euch mal meinen Sachverhalt:

Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Dann kam eine Nichtzustellungsnachricht, Grund: Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln. Habe dann eine EWMA gemacht für 11 EUR. Bei der Neuzustellung hab ich die 11,00 EUR als weitere Auslagen (Ermittlungskosten) eingetragen.
Erneute Nichtzustellungsnachricht: immer noch unbekannt verzogen.
Habe dann zwei Monate später noch eine EWMA für 11 EUR gemacht.

Wenn ich dann zum zweiten Mal die Neuzustellung beantrage, muss ich dann 11 EUR EWMA-Kosten eintragen oder 22 EUR??
Nirgendwo ist zu erkennen, ob die ersten eingetragenen 11 EUR übernommen bzw. gespeichert sind. Kann mir jemand helfen?? :kopfkratz

LG Liizzaa25 :wink1

Re: Kosten bei Neuzustellung des Mahnbescheides

Verfasst: 04.03.2019, 09:05
von Anahid
Ich würde 11 € eintragen, da Du die ja schon einmal eingetragen hast. Die werden dann schon ins Programm übernommen worden sein. Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, würde ich mal beim Mahngericht anrufen.

Re: Kosten bei Neuzustellung des Mahnbescheides

Verfasst: 05.03.2019, 14:33
von liizzaa25
Danke, dann werde ich da wohl mal anrufen müssen.