Kosten bei Neuzustellung des Mahnbescheides
Verfasst: 01.03.2019, 15:48
Hallo Zusammen,
zuerst schildere ich euch mal meinen Sachverhalt:
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Dann kam eine Nichtzustellungsnachricht, Grund: Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln. Habe dann eine EWMA gemacht für 11 EUR. Bei der Neuzustellung hab ich die 11,00 EUR als weitere Auslagen (Ermittlungskosten) eingetragen.
Erneute Nichtzustellungsnachricht: immer noch unbekannt verzogen.
Habe dann zwei Monate später noch eine EWMA für 11 EUR gemacht.
Wenn ich dann zum zweiten Mal die Neuzustellung beantrage, muss ich dann 11 EUR EWMA-Kosten eintragen oder 22 EUR?? Nirgendwo ist zu erkennen, ob die ersten eingetragenen 11 EUR übernommen bzw. gespeichert sind. Kann mir jemand helfen??
LG Liizzaa25
zuerst schildere ich euch mal meinen Sachverhalt:
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Dann kam eine Nichtzustellungsnachricht, Grund: Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln. Habe dann eine EWMA gemacht für 11 EUR. Bei der Neuzustellung hab ich die 11,00 EUR als weitere Auslagen (Ermittlungskosten) eingetragen.
Erneute Nichtzustellungsnachricht: immer noch unbekannt verzogen.
Habe dann zwei Monate später noch eine EWMA für 11 EUR gemacht.
Wenn ich dann zum zweiten Mal die Neuzustellung beantrage, muss ich dann 11 EUR EWMA-Kosten eintragen oder 22 EUR?? Nirgendwo ist zu erkennen, ob die ersten eingetragenen 11 EUR übernommen bzw. gespeichert sind. Kann mir jemand helfen??
LG Liizzaa25