Zwangsweise Geschäftslokalöffnung

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tweetyS
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#1

22.02.2019, 17:33

Hallo, Ihr Lieben,

von der OGVin wurde uns mitgeteilt, dass das Geschäftslokal von ihr wiederholt verschlossen vorgefunden wurde.

Wir sollen den Antrag (mit Vorschusszahlung) erneut bei ihr einreichen, wenn zwangsweise Öffnung des Geschäftslokals mit Verhaftung des Schuldners (zur Abgabe der VAK) gewünscht wird.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich nochmals den Verhaftungsauftrag stellen soll mit der Bitte um zwangsweise Öffnung.

Oder brauche ich einen Durchsuchungsbeschluss?

Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.
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paralegal6
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#2

23.02.2019, 13:16

Sicher, dass es das Geschäft noch gibt? Ist es eine Bar ö.ä.? Dann mit Vollstreckung zur Nachtzeit? Tür öffnen ist m. E. ziemlich teuer
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tweetyS
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#3

25.02.2019, 08:44

Es handelt sich um eine Werbeagentur.

Danke, ich werde mal schauen, ob ich rauskriege, ob es das Geschäft noch gibt.

Md. ist bereit, Kostenvorschuss für Türoffnung (€300,00) zu bezahlen.
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