Zwangsweise Geschäftslokalöffnung
Verfasst: 22.02.2019, 17:33
Hallo, Ihr Lieben,
von der OGVin wurde uns mitgeteilt, dass das Geschäftslokal von ihr wiederholt verschlossen vorgefunden wurde.
Wir sollen den Antrag (mit Vorschusszahlung) erneut bei ihr einreichen, wenn zwangsweise Öffnung des Geschäftslokals mit Verhaftung des Schuldners (zur Abgabe der VAK) gewünscht wird.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich nochmals den Verhaftungsauftrag stellen soll mit der Bitte um zwangsweise Öffnung.
Oder brauche ich einen Durchsuchungsbeschluss?
Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.
von der OGVin wurde uns mitgeteilt, dass das Geschäftslokal von ihr wiederholt verschlossen vorgefunden wurde.
Wir sollen den Antrag (mit Vorschusszahlung) erneut bei ihr einreichen, wenn zwangsweise Öffnung des Geschäftslokals mit Verhaftung des Schuldners (zur Abgabe der VAK) gewünscht wird.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich nochmals den Verhaftungsauftrag stellen soll mit der Bitte um zwangsweise Öffnung.
Oder brauche ich einen Durchsuchungsbeschluss?
Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.