Guten Abend zusammen,
ich habe für den Mandanten einen MB gemacht. Mandant ist Handwerker und hat für den Schuldner mehrere Aufträge gemacht auf Baustelle X (Deutschland). Wir haben den Schuldner dann außergerichtlich angeschrieben, nichts passierte. Jetzt habe ich einen MB gemacht, Mitteilung Mahngericht, dass Schuldner nach Österreich verzogen ist. Unser außergerichtliches Schreiben haben wir in Deutschland zugestellt,vermutlich war/ist da die Betriebsstätte.
Jetzt möchte das Mahngericht folgendes:
Kurzfassung:
Antragsgegner ist nach Österreich verzogen. Für Mahngericht ist nicht ersichtlich, wann der Schuldner verzogen ist. Wenn Ag vor Einreichung MB verzogen ist, sei Zuständigkeit Mahngericht nach § 703 d ZPP erneut zu prüfen. Zuständigkeit angegebenes Prozessgericht für Durchführung streitiges Verfahren ist daher auch gesondert zu prüfen und nachzuweisen.
Kann ich mich hier auf den Leistungsort berufen? Oder ggf. sogar auf den Wohnort des Mandanten?
Baustelle in Deutschland, Betriebsstätte in Deutschland.
MB, Schuldner lt. Mahngericht nach Österreich verzogen
- mücki
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Erfüllungsort ist Deutschland, damit habt ihr einen deutschen Gerichtsstand. Wenn GS einen Betriebssitz in D. hat, ist für mich nicht ersichtlich, warum nicht auch hier zugestellt werden könnte.
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