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Mahnkosten
Verfasst: 05.02.2019, 09:31
von Bellasara
Bei einem außergerichtlichen Mahnschreiben mit Zahlungsfristsetzung, bei dem wir ein Forderungskonto für den Schuldner beifügen, sind die Mahnkosten die ich ins Forderungskonto aufnehme unverzinslich, oder?
Wie ist es wenn in der Angelegenheit ein Vollstreckungsbescheid oder Mahnbescheid erfolgt ist? Werden dann die Mahnkosten ebenfalls nicht verzinst? Bin etwas ratlos. Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Re: Mahnkosten
Verfasst: 07.02.2019, 12:13
von mücki
Da ja alle Klarheiten beseitigt scheinen:
Mahn- oder auch Rechtsanwaltskosten können nur verzinst werden, wenn diese tituliert sind und die Verzinsung entsprechend beantragt wurde. Solange dies nicht der Fall ist, werden sie als unverzinsliche Kosten ins FoKo gebucht.
Re: Mahnkosten
Verfasst: 06.04.2019, 11:47
von paralegal6
hallo, Gericht hat Mahnkosten moniert und will Minderung und Belege. Was schickt man da mit bzw. was kann man max. berechnen?
Re: Mahnkosten
Verfasst: 06.04.2019, 12:23
von Feldhamster
Zur Höhe der Mahnkosten verweise ich hierauf:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... ehren-sein
Als Beleg bzw Nachweis würde ich Kopien der Mahnschreiben vorlegen mit Angabe, ob diese per Post, Fax oder Email versandt wurden. Je nach Versandsart sind die Mahnkosten unterschiedlich hoch lt. dem Beitrag in dem link.