Inso-Anmeldung

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Blinzli
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#1

30.08.2007, 18:48

Hi,

hab ne etwas blöde Frage - hoffe mir kann da einer weiterhelfen:

Wir vertreten mehrere Mandanten die sich an einer Gesellschaft als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben (ging hier um Falschberatung etc), wir haben da überall die Anfechtung erklärt und teilweise mittlerweile auch Titel vorliegen. Nun ist die Geselslchaft jedenfalls insolvent und ich soll die Forderungen anmelden: nun meine Frage, geht das nach § 38 InsO oder sind das nachrangige Forderungen nach § 39 InsO, da es sich hier um Gesellschafter handelt, die sich mit ihrer Einlage an der Gesellschaft beteiligt haben? Eigentlich haben wir ja die Anfechtung erklärt und sind doch somit nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt und könnten nach § 38 InsO anmelden oder?

Ich steh irgendwie auf der Leitung und weiß net so richtig wie ich des hier begründen soll, vorallem wie es 100 % richtig ist, damit der Inso-Verwalter es in die Tabelle aufnimmt!

Hoffe mir kann einer helfen! Merci

LG Blinzli
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Strubbel
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#2

31.08.2007, 08:18

Wir hatten einen ganz ähnlichen Fall und ich hab alles ganz normal angemeldet, nicht nachrangig oder irgendwas, und hab das auch so durchgekriegt.

Deine Firma sitzt nicht zufällig in Würzburg???
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Blinzli
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#3

31.08.2007, 18:50

Hallo,

nein wir sind in Nürnberg :-)

ich habe nämlich schon ein paar angemeldet und dann hat der Inso-Verwalter gesagt, des geht net, weil des atypische Gesellschafter sind und so weiter, er würde die anmeldungen (auch die Zukünftigen) nur nach § 39 Inso behandeln und nicht in die Tabelle mit aufnehmen! Ich hab ihm jetzt aber geschrieben, dass wir die Beteiligungen ja angefochten haben und zum Teil auch Titel darüber haben und nach denen ist die Beteiligung ja erst recht aufgehoben, also soll er die Forderung nach § 38 in die Tabelle aufnehmen, bin mal gespannt, was da jetzt rauskommt :-) ....hab noch zich solcher Dinger zum anmelden - der wird sich freuen!

LG aus Franken
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wifey
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#4

31.08.2007, 20:52

Na, dann würd ich ihm täglich eine Anmeldung schicken :-P oder ein riesengroßes Paket mit allen Anmeldungen, die ich übrigens auch nach § 38 machen würde.
Viele Grüße

ich
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