Barcode nicht lesbar, Anfall v. GK bei Rücknahme?

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JfachAnge
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#1

14.01.2019, 12:01

Hallo Ihr Lieben,
ich bin etwas "verzweifelt". Wir haben einen Mahnantrag reingereicht. Nun moniert das Mahngericht "Barcode nicht lesbar". Nachdem ich aber weiß, dass dieser Mahnantrag falsch ist, ist nun die Frage: muss ich auf dieses Schreiben reagieren und fallen trotzdem die GK an? In dem Schreiben steht "...kann maschinell nicht gelesen werden ...Druck unsauber...".
Im letzten Satz steht aber "geht ein formwirksamer Antrag nicht binnen zwei Wochen ein, müssen Sie mit einer Zurückweisung ihres bisherigen Antrages rechnen. Eingezahlte Gerichtskosten verfallen!".
Eine KR über GK haben wir bislang nicht erhalten. Mir wäre halt lieb, wenn erst gar keine GK anfallen. Wie kann ich hier taktisch am Besten vorgehen oder sind alleine mit Eingang unseres Antrags die GK entstanden? :kopfkratz

Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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AliceImWunderland
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#2

14.01.2019, 12:15

Mit dem Eingang des Antrages beim Gericht sind GK entstanden. Egal ob du jetzt auf das Schreiben des Gerichts reagierst oder nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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sh161
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#3

14.01.2019, 12:23

Ich bin mir nicht sicher, ob es zulässig ist, aber wenn die Daten aus dem Barcode eh nicht eingelesen werden können, kann dann nicht einfach jetzt der richtige Antrag hinterhergeschoben und so der Fehler behoben werden? Oder war das Einreichen des Mahnantrags komplett falsch?
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elli_m77
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#4

12.02.2019, 07:03

Hallo,

wir hatten letztens auch Probleme mit dem Barcode. Dieser war auch nicht lesbar. Allerdings haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, welches wir unserem neuen Antrag auf Erlass eines MB beifügen mussten, damit GK nur einmal anfallen.

Habt ihr ein solches Schreiben nicht bekommen?

Wie ging es weiter?

VG
elli_m
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#5

12.02.2019, 07:04

Hallo,

wir hatten letztens auch Probleme mit dem Barcode. Dieser war auch nicht lesbar. Allerdings haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, welches wir unserem neuen Antrag auf Erlass eines MB beifügen mussten, damit GK nur einmal anfallen.

Habt ihr ein solches Schreiben nicht bekommen?

Wie ging es weiter?

VG
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