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Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 10.01.2019, 15:32
von Toni96
Hallo liebe Forumsmitglieder,

meine Chefin und ich diskutieren gerade, ob es die Vorschrift über den Mindestwert einer Klage noch gibt. Ich bin der Meinung, es gibt einen Wert, den die Forderung übersteigen muss, damit man sofort Klage einreichen kann und nicht zwingend erst das gerichtliche Mahnverfahren vorschieben muss. Ich meine in meiner Ausbildung (lang, lang ists her..) habe ich gelernt, dass man für Forderungen unter 500,00 DM zwingend erst einen Mahnbescheid einreichen muss und nicht direkt Klage einreichen darf. Gibt es diese Vorschrift noch und wie hoch ist der Wert? Kann mir jemand den entsprechenden § nennen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Toni96 :thx

Re: Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 10.01.2019, 15:43
von Muschel
Wir hatten letztens eine Klage bekommen wo der Gegenstandwert sage und schreiben 4,53 € war. Also ich denke nicht das es da einen Mindestwert gibt.

Re: Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 10.01.2019, 15:45
von pitz
Soweit ich weiß, gibt es erstinstanzlich keinen Mindestwert. Diese Frage ist vielmehr in den folgenden Instanzen von Bedeutung.

Re: Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 10.01.2019, 15:53
von Feldhamster
Einen Mindestwert kenne ich auch nicht.
Für gewisse Rechtsbereiche ist eine Klage allerdings erst zulässig, wenn zuvor ein Verfahren vor einer Gütestelle durchgeführt worden ist, z.B. für nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Bei uns hier in NRW ist das in § 53 JustG NRW geregelt. Das ist aber in jedem Bundesland anders.

Re: Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 30.03.2019, 00:07
von Lilablassblau
Bei Streitwerten bis 600 € wird das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 495 ZPO eingeleitet und in der Regel das vereinfachte Verfahren ohne mündliche Verhandlung durchgeführt.

Sonst ist mir ebenfalls kein Mindestwert bekannt.

Re: Mindestwert Klage/Mahnbescheid

Verfasst: 01.04.2019, 08:11
von Tigerle
verwechselst Du das vielleicht mit dem Schlichtungsverfahren?