Mindestwert Klage/Mahnbescheid
Verfasst: 10.01.2019, 15:32
Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Chefin und ich diskutieren gerade, ob es die Vorschrift über den Mindestwert einer Klage noch gibt. Ich bin der Meinung, es gibt einen Wert, den die Forderung übersteigen muss, damit man sofort Klage einreichen kann und nicht zwingend erst das gerichtliche Mahnverfahren vorschieben muss. Ich meine in meiner Ausbildung (lang, lang ists her..) habe ich gelernt, dass man für Forderungen unter 500,00 DM zwingend erst einen Mahnbescheid einreichen muss und nicht direkt Klage einreichen darf. Gibt es diese Vorschrift noch und wie hoch ist der Wert? Kann mir jemand den entsprechenden § nennen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Toni96
meine Chefin und ich diskutieren gerade, ob es die Vorschrift über den Mindestwert einer Klage noch gibt. Ich bin der Meinung, es gibt einen Wert, den die Forderung übersteigen muss, damit man sofort Klage einreichen kann und nicht zwingend erst das gerichtliche Mahnverfahren vorschieben muss. Ich meine in meiner Ausbildung (lang, lang ists her..) habe ich gelernt, dass man für Forderungen unter 500,00 DM zwingend erst einen Mahnbescheid einreichen muss und nicht direkt Klage einreichen darf. Gibt es diese Vorschrift noch und wie hoch ist der Wert? Kann mir jemand den entsprechenden § nennen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Toni96