Guten Morgen,
ich habe einen Mahnbescheid beantragt, dieser wurde erlassen und diese Woche teilte uns der Mandant mit, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wir wollen mit der Gegenseite eine Ratenzahlung vereinbaren und diese moniert nun die Mehrwertsteuerangabe im MB und in der Forderungsaufstellung.
Wie heile ich diesen Fehler? Klar, der Anwältin kann ich jetzt natürlich eine korrigierte Forderungsaufstellung schicken, aber falls die Ratenzahlung nicht zustande kommt (wovon ich ausgehe), kann ich die Forderung in der Anspruchsbegründung noch auf netto umstellen, ergo Anträge umstellen bzw. berichtigen?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest.
Vorsteuerabzug erst nach Erlass des Mahnbescheids bekannt
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Berichtigen bzw. die Beträge um die MwSt reduzieren kannst du natürlich. Es kann nur sein, dass insoweit eurem Mandanten die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn das streitige Verfahren später durchgeführt werden sollte. In der vorherigen Ratenzahlungsvereinbarung würde ich durch einen Passus die Reduzierung bzw. das Übersehen der Vorsteuerabzugsberechtigung einfach klarstellen.
Wobei sich die Vorsteuerabzugsberechtigung doch nur auf eure Anwaltsgebühren beziehen würde und nicht auf die HF, oder irre ich mich da jetzt?
Wobei sich die Vorsteuerabzugsberechtigung doch nur auf eure Anwaltsgebühren beziehen würde und nicht auf die HF, oder irre ich mich da jetzt?