In diesem Fall geht es um eine Verjährung. In diesem Schreiben des RA, das ich versehentlich ja bei „Anspruch vom/ab“ eingetragen habe, wird darin nochmals auf die bestehende Forderungen hingewiesen.
Allerdings widerspricht sich ja dieses falsch eingetragene Datum mit den laufenden Zinsen da diese in der Vergangenheit liegen.
Dem Schuldner wird schon klar sein worum es geht. Hier handelt es sich um eine Privatdarlehensrückzahlung. Ich bin so blöd gewesen wie gesagt und hab dann bei Schreiben statt das Vertragsdatum das Schreiben des RA genommen
Fehler beim Mahnbescheid
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Zu blöd würde ich nicht sagen. Fehler passieren....und zwar jedem. Außerdem bist Du Auszubildende und es ist Sache Deines Anwalts, den Antrag auf Richtigkeit zu überprüfen, bevor der versandt wird. Der Fehler liegt also sowohl bei Dir als auch bei Deinem Chef.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann hast Du zwei anhängige Anträge. Mach Dich doch jetzt nicht verrückt, sondern klär mit dem Chef, ob der Antrag so weiterlaufen kann. Ich sehe das Problem echt nicht, wenn es zwischen den Parteien genau diese eine Rechtsbeziehung gibt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 19.12.2018, 12:51
- Beruf: Azubine Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Was meinst du mit anhängig? Da ich ja statt dem Kündigungsschreiben vom xy, schreiben RA vom xy geschrieben habe, hatte ich die Befürchtung dass es nicht ausreichend präzisiert ist (im Hinblick auf die Verjährung) was mit der Forderung „Darlehensrückzahlung“ gemeint ist
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du kannst einen Antrag nicht "noch einmal" einreichen. Der wird dann als zweiter Antrag angesehen und damit hast Du dann zwei Mahnverfahren. Das meint Adora Belle. Sowas nennt man dann doppelte Rechtshängigkeit. Du müsstest also den Mahnbescheid, den Du bereits rausgeschickt hast, zurücknehmen und einen neuen Antrag einreichen. Nur dadurch entstehen Kosten und bevor ich sowas machen würde, würde ich das erst einmal mit dem Chef besprechen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.