Katalognummer für verpassten Behandlungstermin?
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Ich habe hier einen Heilpraktiker, für den ein Mahnbescheid vorbereitet werden soll. In seiner Rechnung taucht als 1. Kostenposition 40,00 € für einen verpassten Behandlungstermin und als 2. Kostenposition die osteopathische Behandlung für 80,00 € auf. Wie mache ich das jetzt im Mahnbescheid? Bislang hatte ich nur Rechnungen über die osteopatische Behandlung, die habe ich unter Nr. 5 (Dienstleistungsvertrag) ins Formular aufgenommen. Meine Überlegung ist jetzt, weiterhin stumpf die Katalognummer 5 zu nehmen, da die quasi Strafzahlung ja irgendwie auch aus dem Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker herrührt. Als Nebenforderung kann ich die 40,00 € meiner Meinung nach nicht eingeben, da die Rechnung des Mandanten diesen Betrag als eigenständige Rechnungsposition aufführt. Wie handhabt Ihr das?
- Adora Belle
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Ich würde es auch unter dieselbe Katalognummer fassen. Wird ja ebenfalls im Vertrag geregelt sein, dass die Zahlung für den verpassten Termin anfällt.