Geltendmachung weiteren Anspruch in Anspruchsbegründung?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Blueberry

#1

12.12.2018, 12:09

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Wir haben gegen unseren Mdt. einen Mahnbescheid hins. zweier Rechnungen beantragt. Anschließend wurde unsererseits noch eine weitere Rechnung erstellt. Ich soll jetzt die Anspruchsbegründung fertigen. Kann ich die weitere Rechnung nun einfach in die Anspruchsbegründung mitaufnehmen?

Vielen Dank.
Ernie

#2

12.12.2018, 12:13

Du kannst den Anspruch quasi erweitern um die neue Rechnung.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

12.12.2018, 12:16

Genau, das ist praktisch eine Klageerweiterung und sollte auch gemacht werden.
So entstehen zwar weitere Kosten in diesem Verfahren - weil sich ja ein höherer Streitwert ergibt -, aber diese Kosten nach dem höheren Streitwert dürften insgesamt geringer sein, als wenn ihr ein zweites Verfahren für die neue Rechnung durchführt. Somit kommt der Kläger im Endeffekt seiner Kostenminimierungspflicht nach.
Antworten