Katalognummer Übernachtungskosten Campingplatz

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katja70
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#1

11.12.2018, 10:59

Hallo an alle

leider habe ich über die Suchfunktion nichts entsprechendes gefunden. Ich müsste eine Rechnung per Mahnbescheid geltend machen, bei der es um Übernachtungskosten auf einem Campingplatz geht. Hätte jetzt spontan gesagt, das fällt unter die Katalog-Nr. 10 "Hotelkosten". Ist das denn auch richtig? :nachdenk
Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

11.12.2018, 13:59

Die im MB bezeichnete Forderung muss für den Antragsgegner erkennbar und nachvollziehbar sein.
Das sehe ich nicht, wenn du die Katalog-Nr. für Hotelkosten nimmst. Der Antragsgegner hat in keinem Hotel übernachtet.
Ich würde es unter "sonstige Forderungen" geltend machen und bezeichnen als "Übernachtungskosten auf Campingplatz xy für Zeitraum a bis b gemäß Rechnung vom..."
katja70
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#3

12.12.2018, 10:06

:thx für die Antwort. Das werde ich dann so machen. Das mit den "Hotelkosten" war mir ja auch nicht so geheuer
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