Mahnbescheid / gerichtliches Verfahren

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Binchen24
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#1

07.12.2018, 14:38

Hallo,

wir haben in einer Angelegenheit 2015 Mahnbescheid beantragt. Der Gegner hat Widerspruch erhoben. Es müssen jetzt noch die GK für die Weitergabe an das zuständige Gericht gezahlt werden. Ist dieser Anspruch mit Ablauf des Jahres verjährt, da keine Abgabe erfolgt ist?

Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus.
Feldhamster
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#2

07.12.2018, 14:51

Das lässt sich hier mE nicht beantworten, da es neben der Beantragung eines MB noch zahlreiche andere Gründe für eine Hemmung der Verjährung geben kann, siehe §§ 203 ff. BGB.
Diese Sache sollte besser ein RA prüfen.
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