Zweiter MB?

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Bienchen1980
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#1

12.11.2018, 10:02

Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Wir haben in einer Angelegenheit bereits einen MB beantragt. Es handelt sich um Wohngelder einer WEG usw.

Gegner hat einen Teilbetrag beglichen. Allerdings sind für die darauffolgenden Monate weitere Wohngelder aufgelaufen, weshalb ein neuer MB beantragt werden soll.

Chef möchte jetzt, dass die vorherigen Gerichts- und Anwaltskosten mit in den neuen MB aufgenommen werden. Wo werden die Beträge eingetragen?

Vielen Dank.

Gruß

Kerstin
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AliceImWunderland
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#2

12.11.2018, 10:07

Die vorherigen GK könnt Ihr nicht in den zweiten MB reinnehmen. Die sind doch schon im ersten MB geltend gemacht worden, oder nicht?

Wie es mit den Anwaltskosten aussieht, kann man jetzt so nicht sagen. Dazu fehlen von dir die Angaben, um welche RA-Kosten es sich handelt und ob diese schon im 1. MB geltend gemacht wurden.

Die RA-Kosten für den 1. MB kann man im 2. MB natürlich nicht geltend machen. Diese sind schon im 1. MB geltend gemacht worden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Bienchen1980
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#3

12.11.2018, 10:14

Also, wir haben den ersten MB ganz normal beantragt.

Da sind Gerichtskosten und, klar, RA-Kosten mit aufgenommen worden.

Dann kam die Sache zum Stehen, da das Formular zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides hier nie angekommen ist, zwischenzeitlich hat der Gegner einen Teilbetrag gezahlt.

Jetzt soll ein neuer MB beantragt werden, mit den weiter aufgelaufenen Kosten.

Ich sehe aber gerade, dass er die Mandatschaft angeschrieben hat, aber die Teilzahlung nicht erwähnt hat. Hat er garantiert nicht gesehen. :patsch

Das muss ich noch einmal mit ihm durchsprechen. :kopfkratz

Trotzdem vielen Dank.
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Tigerle
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#4

12.11.2018, 11:24

Wie lang ist es denn her, dass Ihr den Mahnbescheid beantragt hattet?
Ein Formular für den VB bekommt Ihr auch nicht mehr, das muss nunmehr online beantragt werden. Ihr müsstet aber eine Nachricht über den Erlass des Mahnbescheides erhalten haben.
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