Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast
#1
29.08.2007, 18:40
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines Mahnbescheides. Und zwar hat sich ein Hausverwalter an uns gewandt, mit der Bitte einen MB wegen ausstehenden Mieten zu beantragen. Nun weiß ich allerdings nicht, wie ich den Antragsteller eintrage, da unser Mandant ja der Hausverwalter ist, d.h. ich habe keinen extra Vermieter vertreten durch den Hausverwalter. Bei uns ist die Akte so angelegt, dass dort Max Mustermann - Hausverwaltung - steht. Muss ich die Hausverwaltung erwähnen oder kann ich einfach Max Mustermann als Antragsteller nehmen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Schönen Abend noch!
Janine
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Janin
#2
29.08.2007, 18:41
also wir vertreten auch ne hausverwaltung. müssen allerdings, wenn wir mahnbescheid beantragen, immer den vermieter als antragsteller angeben.
würde aber, wenn ihr den vermieter nicht angebt, die hausverwaltung angeben (einzelfirma?)
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StineP
#3
29.08.2007, 18:42
Im Grunde ist es pups. Du kannst den Zusatz dazu nehmen, aber im Grunde macht er das ja offensichtlich als natürliche Person, oder?
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Gast
#6
29.08.2007, 18:44
Das geht ja schnell hier mit den Antworten!
Ich glaube, dass es eine natürliche Person ist. Muss ich dann morgen nochmal in die Akte schauen und ansonsten werde ich sicherheitshalber nochmal beim Gericht nachfragen.
Janine
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Gast
#9
29.08.2007, 18:55
Ganz genau!
Aber wenns zurückkommt gibts wieder einen bösen Blick vom Chef.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)