Pfüb - PKH - Forderungsaufstellung
Verfasst: 09.10.2018, 14:47
Hallo zusammen
Ich habe 2015 die Rentenansprüche der Schuldnerin gepfändet. Die Mandantin hat seinerzeit PKH für die GK und GVZ-Kosten erhalten.
Der Drittschuldner meldet sich nun und fragt nach der aktuellen Forderungshöhe.
Frage dazu:
Kann/muss ich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten in die Forderungsaufstellung aufnehmen? Und ggf. an die Landeskasse weiterleiten, wenn der DS zahlt?
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Ich habe 2015 die Rentenansprüche der Schuldnerin gepfändet. Die Mandantin hat seinerzeit PKH für die GK und GVZ-Kosten erhalten.
Der Drittschuldner meldet sich nun und fragt nach der aktuellen Forderungshöhe.
Frage dazu:
Kann/muss ich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten in die Forderungsaufstellung aufnehmen? Und ggf. an die Landeskasse weiterleiten, wenn der DS zahlt?
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