Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Emilia06
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#1
02.10.2018, 09:29
Hallo,
ich habe mal eine Frage, und zwar, muss die 2-Wochen-Frist zur Anspruchsbegründung nach Einlegung des Einspruchs gg. den VB eingehalten werden, oder ist sie so zu handhaben wie die Frist zur Anspruchsbegründung nach Widerspruch gg. MB, die letztgenannte Frist muss ja nicht zwingend eingehalten werden, aber ich meine die Frist nach Einlegung des Einspruchs muss gewahrt werden, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Emilia
:thx
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samsara
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Emilia06
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#3
02.10.2018, 10:38
Danke für die schnelle Hilfe
LG
Emilia
:thx