Wie formal richtig ausfüllen? - Online-Mahnantrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gesperrt
vividknight

#1

23.09.2018, 00:27

Hallo, ich bin es wieder.
Es geht immer noch um den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den ich auf online-mahnantrag.de erstellen sollte.

Es geht um folgenden Fall (alle Zahlen und Daten abgeändert):

Ein Mieter wohnte bis Ende September 2017 in einer WG als Untermieter. Er kündigte einen Monat vorher Ende August 2017.
Von der Gesamtkaution über 900 Euro kürzt der Vermieter (Hauptmieter, wenn auch nur dort gemeldet und nicht wohnhaft) die Hälfte, mit der Begründung, die Kündigungsfrist betrage drei Monate und er habe nicht schnell genug einen neuen Mieter gefunden, wodurch das Zimmer einen Monat leer stand. Vermieter hält die übrige Kaution von 450 Euro zurück, weil Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt.

Im darauffolgenden Jahr erhält der (ehemalige) Mieter nach mehrmaligen Nachfragen weder Nebenkostenabrechnung noch Kaution. (Ehemaliger) Vermieter behauptet zudem, er stand in einem Gerichtsverfahren mit der Hausverwaltung und müsse nach Abschluss des Verfahrens Nebenkosten in Höhe von 1200 Euro nachzahlen. Nachdem der (ehemalige) Mieter dem Vermieter eine Mahnung geschickt hat (Datum: 17.08.2018, Frist bis 31.08.2018), zahlt der Vermieter 200 Euro zurück und behält 250 Euro als Nebenkosten und sein (ehemaliger) Mieter solle froh sein, dass er sich an der Nachzahlung nicht noch mehr beteiligen braucht. Nebenkostenabrechnung sowie sonstige Nachweise liegen nach wie vor nicht vor. Nun hat der (ehemalige) Mieter eine zweite Mahnung (Datum: 07.09.2018, Frist bis zum 21.09.2018) geschrieben, in der er um Rückzahlung der übrigen 700 Euro fordert.

Tatsächlich schuldet der Mieter dem Vermieter keine Nebenkosten, weil keine Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart wurden und diese vom Vermieter persönlich durchgestrichen wurden.


Meine Fragen:

Welche Katalognummer würdet ihr nehmen? (19, 20 oder 21?)
Ist es ein gravierender Fehler, wenn man die falsche Nummer nimmt oder achtet der Rechtspfleger im Amtsgericht schon drauf und sendet den Antrag mit entsprechendem Hinweis zurück?

Im Feld "Anspruch vom" müsste ich ausfüllen: 31.09.2017

Was schreibe ich bei "Betrag" hin?
Der ursprüngliche Anspruch war 900 Euro.
Wenn ich jetzt 700 Euro (den Betrag der nach der Teilzahlung noch fällig ist), statt 900 Euro schreibe,
könnte das Gericht irrtümlich die 700 Euro als ursprünglichen Anspruch missverstehen?

Da die Kaution angelegt werden muss, muss der Vermieter außerdem dem Mieter die Zinsen (5,000 % - Punkte über Basiszins) für die gesamte Kaution zurückbezahlen, nicht nur für den Betrag der Kaution, die noch nicht gezahlt wurde.

Kann mir von euch jemand helfen?
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2961
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

23.09.2018, 12:47

Das Gericht prüft eure Anspruch nicht, moniert werden nur offensichtliche Fehler wie zB 100€ Mahngebühren. Da das Gerichts den Antrag nicht liest kann es auch nichts missverstehen. Auch wissen wir nicht, ob eine Kündigungsfrist vereinbart war. Wenn nichts geht BGB von 3 Monaten aus womit euer Gegner Recht hätte (was jetzt aber Rechtsberatung wäre)
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

24.09.2018, 11:13

Hinzu kommt noch:
Nur weil eine Nebenkostenvorauszahlung nicht vereinbart war, heisst das nicht, dass keine Nebenkosten geschuldet werden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14387
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

24.09.2018, 11:26

Na also, das ist doch keine Azubi-Frage, sondern ein privates Anliegen. Sowas wird hier nicht beantwortet.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

24.09.2018, 11:48

Hinweis des Forenteams:

Hallo,

Foreno.de ist ein Forum ausschließlich für Personen, die einen dienstlichen Bezug zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsfachwirte etc. haben, also für Leute, deren Arbeit irgendwie mit Anwalt oder Notar zu tun hat.

Das scheint, deiner Frage bzw. deiner Berufsbezeichnung nach zu urteilen, bei dir nicht der Fall zu sein.

Da in diesem Forum von Gesetzes wegen keine (einzelfallbezogene) Rechtsauskunft bzw. -beratung erteilt werden kann und darf - siehe hierzu auch die Forenregeln -, wird der Thread hiermit geschlossen und dein Benutzerkonto gemäß der Forenregeln gelöscht.

Allgemeine juristische Fragen können z.B. in folgenden Foren gestellt und diskutiert werden:

Forum juraforum.de
Forum recht.de

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Das Forenteam

:closed
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Gesperrt