Gebühren Mahnverfahren + streitiges Verfahren
Verfasst: 18.09.2018, 12:21
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
M hat selbstständig das Mahnverfahren eingeleitet. Im Mahnverfahren hat er die Gerichtskosten für den MB bezahlt.
Da er keine Rückmeldung vom Mahngericht erhalten hat, hat er uns gebeten, hier den Fall weiter zu bearbeiten.
Wir haben das Mahnverfahren angeschrieben und um Sachstandsmitteilung gebeten. Das Mahngericht hat mitgeteilt, dass M keine GK für MB bezahlt hat. Nach langem hin und her stellt sich raus, M hat bei der Zahlung der GK für MB keinen Verwendungszweck angegeben und der Betrag konnte nie zugeordnet werden. Nachdem wir dies schriftlich mit dem Mahngericht geklärt haben, hat die Gegenseite im Widerspruch eingelegt.
M hat die GK für das streitige Verfahren eingezahlt und wir haben die Aufforderung zur Anspruchsbegründung erhalten. Zwischenzeitlich haben wir das Mandatsverhältnis beendet und dies dem streitigen Gericht mitgeteilt.
Frage:
was kann ich abrechnen?
Ich denke:
Gebühr 3305 + Auslagen + Ust - für Mahnverfahren
Gebühr 3101 + Auslagen + Ust - für streitiges Verfahren (vorzeitige Beendigung)
Was meint Ihr?
folgender Sachverhalt:
M hat selbstständig das Mahnverfahren eingeleitet. Im Mahnverfahren hat er die Gerichtskosten für den MB bezahlt.
Da er keine Rückmeldung vom Mahngericht erhalten hat, hat er uns gebeten, hier den Fall weiter zu bearbeiten.
Wir haben das Mahnverfahren angeschrieben und um Sachstandsmitteilung gebeten. Das Mahngericht hat mitgeteilt, dass M keine GK für MB bezahlt hat. Nach langem hin und her stellt sich raus, M hat bei der Zahlung der GK für MB keinen Verwendungszweck angegeben und der Betrag konnte nie zugeordnet werden. Nachdem wir dies schriftlich mit dem Mahngericht geklärt haben, hat die Gegenseite im Widerspruch eingelegt.
M hat die GK für das streitige Verfahren eingezahlt und wir haben die Aufforderung zur Anspruchsbegründung erhalten. Zwischenzeitlich haben wir das Mandatsverhältnis beendet und dies dem streitigen Gericht mitgeteilt.
Frage:
was kann ich abrechnen?
Ich denke:
Gebühr 3305 + Auslagen + Ust - für Mahnverfahren
Gebühr 3101 + Auslagen + Ust - für streitiges Verfahren (vorzeitige Beendigung)
Was meint Ihr?