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Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Verfasst: 16.09.2018, 21:09
von vividknight
Hallo,

ich bin gerade dabei einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu schreiben.
Der Antragsgegner hat vier Vornamen, wie ich durch die Melderegisterauskunft erfahren habe.

Ist es besser, wenn ich alle angebe, oder reicht sein Rufname?

Re: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Verfasst: 16.09.2018, 23:50
von 13
Üblicherweise reicht der Rufname. Von vielen Antragstellern mit mehreren Vornamen ist eh nur der Rufname bekannt.

Re: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Verfasst: 17.09.2018, 10:22
von Anahid
Wenn es ein Allerweltsname ist, wie z.B. Martin Müller oder sol, dann würde ich zur besseren Identifizierung die anderen Vornamen mit angeben.

Re: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Verfasst: 17.09.2018, 15:49
von Liesel
Nachdem es keinen "Rufnamen" mehr gibt, würde ich zur Sicherheit alle angeben.

Re: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Verfasst: 17.09.2018, 16:57
von Bina87
ich sehe es wie liesel, es gibt keine Rufnamen mehr also lieber alle namen die man hat